Bekommt man Wohngeld oder generelle Unterstützung während der Ausbildung?
Hallo,
ich bin bald 19 und beginne im August'24 meine Ausbildung als Steuerfachangestellte.
Ich wohne von meiner Arbeitsstelle mit Öffentliche Verkehrsmitteln ziemlich weit weg (müsste 10 mal hin und zurück umsteigen) , mit Auto würde es eine Stunde ca. dauern.( Kann mir aber kein Auto leisten)
Und hab zuhause auch Probleme weshalb ich auch mein Abi nicht durchziehen konnte und letztes Jahr abgebrochen habe.. Ich teile ein Zimmer mit meiner Schwester und habe keine Möglichkeit, richtig im Zimmer zu lernen oder auszuschlafen, weil sie meistens immer nachts nachhause ankommt und immer anfängt zu streiten wenn ich lernen will weil es sie „stört“.
Und jaa ich habe mit meinen Eltern dadrüber geredet auch mit Ihr aber die wollen es nicht verstehen. Ich würde in der Ausbildung 800 netto verdienen hab eine Wohnung in der Nähe von Mainz gefunden wo ich mit Bus etc leicht ankommen kann.
Die Wohnung kostet 600 warm aber würde dann ja nicht mehr genügend übrig was haben für Lebensmittel, Handyvertrag und so weiter? Würde ich dann hilfe vom Staat bekommen wenn ich ausziehen würde weil meiner Psyche geht es bei mir zuhause auch nicht mehr gut um ehrlich zu sein..
3 Antworten
In deiner betrieblichen Erstausbildung kannst Du nach dem Auszug mit eigener Wohnung und Meldeanschrift BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Da kommt es aber auf das Einkommen deiner Eltern und deiner eigenen Vergütung an, im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.
Sind das tatsächlich 800 Euro Nettovergütung, oder steht das im Azubivertrag ?
Denn dann wäre es deine Bruttovergütung, würdest dann mit Steuerklasse 1 etwa 630 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen.
Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, bekommst von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht dir zumindest das zu, derzeit also monatlich 250 Euro.
Könntest dann unter Umständen noch einen Antrag auf Bürgergeld beim dann dort zuständigen Jobcenter stellen und sehen ob da noch ein Anspruch auf eine monatliche Aufstockung bestehen würde.
Denn bei der Berechnung eines möglichen BAB - Anspruchs wird nur eine monatliche Pauschale für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom von derzeit 360 Euro berücksichtigt, egal ob die tatsächlich zu zahlende Warmmiete geringer oder höher ist.
Wenn dein Auszug wegen der Ausbildung oder einen anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig wäre, würden dir deine Eltern in der Erstausbildung bei Leistungsfähigkeit zumindest theoretisch zum Unterhalt verpflichtet sein.
Mögliche vorrangige Ansprüche wie auf BAB - oder Bafög - in einer schulischen Ausbildung oder Studium müssten geprüft werden.
Nun, wenn Du tatsächlich 800 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen solltest und dazu noch die 250 Euro Kindergeld, hättest Du im Monat um die 1050 Euro Netto zur Verfügung.
Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt, steht dir derzeit theoretisch ein Unterhalt bei Leistungsfähigkeit von monatlich 930 Euro zu.
Das Kindergeld von 250 Euro würde darauf voll angerechnet und deine Nettovergütung bis auf 100 Euro pauschalen Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.
Würdest dann auf angenommen 700 Euro anrechenbare Nettovergütung + 250 Euro Kindergeld = gesamt 950 Euro anrechenbares Einkommen kommen und würdest selbst bei Leistungsfähigkeit der Eltern keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben.
Ein mögliches BAB - käme als anrechenbares Einkommen ja auch noch dazu.
Mit 19 hast du noch Anrecht auf Kindergeld. Wenn du ausgezogen bist, kannst du einfordern, dass du den vollen Betrag erhältst.
Außerdem sind deine Eltern verpflichtet, dich während deiner ersten Ausbildung finanziell zu unterstützen. Sie müssen dir also Unterhalt zahlen.
Unter Umständen kannst du sogar Schüler BAföG erhalten. Aber nur, wenn es eine rein schulische Ausbildung ist.
Bei einer rein schulischen Ausbildung besteht die Möglichkeit, BAföG zu beziehen:
Das trifft hier wohl zu, ja. Ich gebe meine Antworten gerne umfassender.
Wenn du unbedingt ausziehen möchtest, dann reicht ein Zimmer. Unterstützung kannst du maximal durch BAB bekommen. Weiterhin sind sonst deine Eltern für dein Lebensunterhalt verantwortlich und nicht die Öffentlichkeit
BAB nicht BAföG