Bekommt man Wohngeld oder generelle Unterstützung während der Ausbildung?

3 Antworten

In deiner betrieblichen Erstausbildung kannst Du nach dem Auszug mit eigener Wohnung und Meldeanschrift BAB - Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Da kommt es aber auf das Einkommen deiner Eltern und deiner eigenen Vergütung an, im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner.

Sind das tatsächlich 800 Euro Nettovergütung, oder steht das im Azubivertrag ?

Denn dann wäre es deine Bruttovergütung, würdest dann mit Steuerklasse 1 etwa 630 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern, bekommst von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes, dann steht dir zumindest das zu, derzeit also monatlich 250 Euro.

Könntest dann unter Umständen noch einen Antrag auf Bürgergeld beim dann dort zuständigen Jobcenter stellen und sehen ob da noch ein Anspruch auf eine monatliche Aufstockung bestehen würde.

Denn bei der Berechnung eines möglichen BAB - Anspruchs wird nur eine monatliche Pauschale für die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom von derzeit 360 Euro berücksichtigt, egal ob die tatsächlich zu zahlende Warmmiete geringer oder höher ist.

Wenn dein Auszug wegen der Ausbildung oder einen anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig wäre, würden dir deine Eltern in der Erstausbildung bei Leistungsfähigkeit zumindest theoretisch zum Unterhalt verpflichtet sein.

Mögliche vorrangige Ansprüche wie auf BAB - oder Bafög - in einer schulischen Ausbildung oder Studium müssten geprüft werden.

Nun, wenn Du tatsächlich 800 Euro Nettovergütung aufs Konto bekommen solltest und dazu noch die 250 Euro Kindergeld, hättest Du im Monat um die 1050 Euro Netto zur Verfügung.

Wohnst Du nicht mehr bei den Eltern im Haushalt, steht dir derzeit theoretisch ein Unterhalt bei Leistungsfähigkeit von monatlich 930 Euro zu.

Das Kindergeld von 250 Euro würde darauf voll angerechnet und deine Nettovergütung bis auf 100 Euro pauschalen Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.

Würdest dann auf angenommen 700 Euro anrechenbare Nettovergütung + 250 Euro Kindergeld = gesamt 950 Euro anrechenbares Einkommen kommen und würdest selbst bei Leistungsfähigkeit der Eltern keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben.

Ein mögliches BAB - käme als anrechenbares Einkommen ja auch noch dazu.

Mit 19 hast du noch Anrecht auf Kindergeld. Wenn du ausgezogen bist, kannst du einfordern, dass du den vollen Betrag erhältst.

Außerdem sind deine Eltern verpflichtet, dich während deiner ersten Ausbildung finanziell zu unterstützen. Sie müssen dir also Unterhalt zahlen.

Unter Umständen kannst du sogar Schüler BAföG erhalten. Aber nur, wenn es eine rein schulische Ausbildung ist.


Wenn du unbedingt ausziehen möchtest, dann reicht ein Zimmer. Unterstützung kannst du maximal durch BAB bekommen. Weiterhin sind sonst deine Eltern für dein Lebensunterhalt verantwortlich und nicht die Öffentlichkeit

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr