Ausbildung mit 17 abgebrochen. Schulpflicht?

3 Antworten

Tipp für das nächste Mal: Immer erst etwas neues finden, dann das Bestehende abbrechen.

Ja du wirst in der Regel wo untergebracht und wenn du dich einlebst und gut zurecht kommst, kannst du die Schule auch abschließen.

An jeder Berufsschule gibt es diese Auffangklasse, in dieser wirst du jedenfalls die Zeit bis zu deinem 18. Lebensjahr verbringen. Man bricht aber eine Ausbildung nicht ab, wenn man nicht schon etwas anderes hat.

Hallo!

Irgndeine Schule muss dich annehmen, kontaktiere das Schulamt in deiner Stadt. Dieses ist für die Durchsetzung der Schulpflicht zuständig und kann dir behilflich sein, ein BK zu finden.

https://www.stadt-koeln.de/service/produkt/anmeldung-und-uebergang-zum-berufskolleg

Deine Fragen

  1. Kann sein, ich hoffe nicht
  2. Ebenso, hängt von den Kapazitäten ab, in der Regel bewirbt man sich schon im Februar für dieses SJ für einen Bildungsgang
  3. In NRW musst du die Schule zu Ende besuchen bis zum Ende des SJ, indem du 18 Jahre alt geworden bist.