Ausbildung bei der Bpol und Gesprächstherapie?
Hallo, ich hatte eine Frage,
Ich hatte in der Vergangenheit eine Gesprächstherapie(2018), da mir was passiert ist und ich Angst (Angststörung) hatte das es wieder passiert (passiert nicht wieder, war nur eine falsche Aufklärung vom damaligen Arzt).
Als dann das Thema Angst erledigt war bzw nicht mehr von Nöten, haben wir bis ich 19 war nur noch über Pubertäts Zeug geredet, eigentlich hätte man das vor Jahren beenden können. Ich habe diese Angststörung seit Jahren nicht mehr, also bin geheilt, abgeschlossene Therapie, etc.
Kann ich mit dieser Vorgeschichte zur Bundespolizei, oder nicht?
Danke im voraus und alles gute.
(Bitte antworten wenn man sich damit auskennt oder aus eigener Erfahrung, habe schon genug spekuliert etc) 🙈🙈
1 Antwort
Eine erfolgreich abgeschlossene Therapie ist nicht per se ein absolutes Ausschlusskriterium.
Bei deiner polizeiärtzlichen Untersuchung wird sich ein Bild davon gemacht, worum es damals genau ging und ob es eventuell in Zukunft nochmal behandlungsbedürftig wird.
Du wirst wahrscheinlich ein Schreiben von einem Psychologen einreichen müssen, in dem bestätigt wird, dass keine Auffälligkeiten mehr vorhanden sind.
Ist aber am Ende Ermessenssache des Arztes. Da gibt es keine 100% richtige Antwort drauf.