Aus dem Weg Geringverdiener Kennzeichen illegal?

3 Antworten

Eine Beleidigung ist nur dann justiziabel, wenn eine konkrete Person angesprochen ist.

In deinem Fall halte ich es zwar für extrem peinlich und dumm, sich sowas ans Auto zu tackern. Aber keinesfalls für strafbar

Ein unbestimmter Personenkreis ist allerdings nicht beleidigungsfähig, bspw. „Alle Polizisten sind Schweine“. Anders aber im Falle „Alle Soldaten der 1. Mickymauskompanie sind Mörder“. Im vorliegenden Fall richtet sich die Aussage gegen Jedermann und dementsprechend um einen undefinierten Personenkreis. Der Tatbestand des § 185 StGB ist dementsprechend nicht erfüllt ✌🏻

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Jo, kannst Du durchaus! Siehe §185 StGB:

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.