Augen lasern für Einstellung?
Ich möchte mich bei der Polizei bewerben und ich erfülle alles was die brauchen. Bis auf meine Sehtauglichkeit. Ich habe aber vor mir dir Augen lasern zu lassen, wenn es nur an der Sehtauglichkeit am Ende scheitert.
Bringt es was, die Augen zu lasern, oder werden dann die Anforderungen größer und wie sage ich das in der Bewerbung am besten, bzw meinem Einstellungsberater?
3 Antworten
Die Anforderungen werden nicht größer, aber es gibt auch keine Garantie, daß es dem PÄD dann ausreicht. Außerdem gibt es nach dem Lasern eine 1-2jährige (bundeslandabhängig) Wartezeit.
Was du momentan erfüllst, sind ja nur die Voraussetzungen, um eine Zulassung zum Eignungs- und Auswahlverfahren zu erhalten. Ob du darin bestehst und auch gut genug ablieferst, um letztendlich einen Platz zu erhalten, hängt noch von vielen anderen Dingen ab.
Ich würde mir überlegen, ob sich eine Laser-OP auch für mein restliches Leben lohnen würde und mir auch Rat bei einem Augenarzt suchen, was überhaupt möglich ist. Denn wenn du laserst und dann das EAV nicht bestehst, sollte es sich nicht als "umsonst" anfühlen.
Hast du dich hier mal umgesehen? http://www.copzone.de/phpbbforum/viewtopic.php?p=13775#13775
Gruß S.
Am besten fragst Du erst einmal Deinen Augenarzt, ob Deine Fehlsichtigkeit mit Laser-OP zu beheben ist. Alles Andere ist wie Stochern im Nebel.
Am Besten fragst du erst einmal die Einstellungsstelle, ob sie Bewerber mit gelaserten Augen überhaupt annehmen bzw die polizeiärztliche Untersuchung das durchlässt. Danach entscheidest du dich noch einmal.