Aufwandsentschädigung Klinische Studie und Alg2?

3 Antworten

Den aktuellen Stand der Rechtsprechung und die aktuellen Hinweise der Agentur für Arbeit für Studienteilnahmen kenne ich nicht, aber dieses Urteil des Bayserischen Landessozialgerichts. Darin heißt es :

Dem Kläger ist damit am 01.06.2006 und 11.07.2006 ein Betrag von insgesamt 3400 € zugeflossen, der gemäß § 11 Abs. 1 SGB II als Einkommen zu berücksichtigen war.

Danach wird erklärt, was man von seinem Einkommen absetzen kann im Sinne von SGB II § 11b Absetzbeträge - also jedenfalls den tatsächlichen Aufwand, siehe "5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben" plus die berühmte Versicherungspauschale von 30,- €.

Gruß aus Berlin, Gerd

In dieser Reihenfolge:

Ja, selbstverständlich

Nein, wieso?

Ja, gibt es. Die Freigrenze für Aufwandsentschädigungen im Bezug auf ALG 2 liegt mittlerweile bei 250 € mtl..


GerdausBerlin  18.06.2021, 02:41

Ist eine Teilnahme an einer klinischen Studie ein Ehrenamt? Und ist eine Teilnahme-Prämie eine Aufwandsentschädigung? Ich glaube, die privaten Sender verbuchen ihre Teilnahme-Horare für Kanditaten in Shows auch als Aufwandsentschädigung ;-).

0
Pauleptor 
Beitragsersteller
 17.06.2021, 12:48

Naja es könnt ja das argment kommen, hier du hast 5.000 Euro bekommen dafür, nun musst du davon leben.

0
Agamemnon712  18.06.2021, 07:22
@Pauleptor

Du mußt Deine Einnahmen, egal, welcher Art, dem Jobcenter gegenüber nachweisen. Es wird nur das angerechnet, was Du bekommst.

Falls Du eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 5.000 € bekommst, kann es tatsächlich sein, daß Dein ALG 2 vorübergehend eingestellt wird.

0

Du musst sie melden. Der monatliche Freibetrag wird abgezogen, alles andere wird angerechnet. D.h. die Leistungen werden gekürzt oder eingestellt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung