Aufwandsentschädigung Klinische Studie und Alg2?
Muss ich die Aufwandsentschädigung melden? Wird dann das ALG2 gestrichen? Gibt es Freigrenzen?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/GerdausBerlin/1504308065567_nmmslarge__68_227_1482_1482_42d37fc9dbdcd89f79a16eab002db1d8.jpg?v=1504308066000)
Den aktuellen Stand der Rechtsprechung und die aktuellen Hinweise der Agentur für Arbeit für Studienteilnahmen kenne ich nicht, aber dieses Urteil des Bayserischen Landessozialgerichts. Darin heißt es :
Dem Kläger ist damit am 01.06.2006 und 11.07.2006 ein Betrag von insgesamt 3400 € zugeflossen, der gemäß § 11 Abs. 1 SGB II als Einkommen zu berücksichtigen war.
Danach wird erklärt, was man von seinem Einkommen absetzen kann im Sinne von SGB II § 11b Absetzbeträge - also jedenfalls den tatsächlichen Aufwand, siehe "5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben" plus die berühmte Versicherungspauschale von 30,- €.
Gruß aus Berlin, Gerd
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In dieser Reihenfolge:
Ja, selbstverständlich
Nein, wieso?
Ja, gibt es. Die Freigrenze für Aufwandsentschädigungen im Bezug auf ALG 2 liegt mittlerweile bei 250 € mtl..
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Ist eine Teilnahme an einer klinischen Studie ein Ehrenamt? Und ist eine Teilnahme-Prämie eine Aufwandsentschädigung? Ich glaube, die privaten Sender verbuchen ihre Teilnahme-Horare für Kanditaten in Shows auch als Aufwandsentschädigung ;-).
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Du mußt Deine Einnahmen, egal, welcher Art, dem Jobcenter gegenüber nachweisen. Es wird nur das angerechnet, was Du bekommst.
Falls Du eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 5.000 € bekommst, kann es tatsächlich sein, daß Dein ALG 2 vorübergehend eingestellt wird.
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Du musst sie melden. Der monatliche Freibetrag wird abgezogen, alles andere wird angerechnet. D.h. die Leistungen werden gekürzt oder eingestellt.
Naja es könnt ja das argment kommen, hier du hast 5.000 Euro bekommen dafür, nun musst du davon leben.