AufstiegsBAföG und Kindergeld?

2 Antworten

Es muss ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres nur nachgewiesen werden was das Kind macht, damit ein Anspruch auf Kindergeld geprüft werden kann.

Wenn Du in Ausbildung oder Studium bist, besteht unter 25 Jahren auf jeden Fall Anspruch auf Kindergeld, was das Kind an Einkommen hat ist seit 2012 nicht mehr relevant, da wurde die Einkommensgrenze für das Kindergeld abgeschafft.


laLu11 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 06:30

Also bedeutet das, dass meine Mutter gar keine Papiere vom BAföG an das Kindergeld schicken muss ?

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isomatte  22.08.2024, 09:15
@laLu11

Sie muss nachweisen das Du eine Ausbildung oder Studium machst, was Du da bekommst spielt für den Anspruch auf Kindergeld keine Rolle mehr, weil es wie erklärt keine Einkommensgrenze mehr beim Kindergeld gibt.

Einfach den Bafög - Bescheid in Kopie an die Familienkasse schicken und KG - Nummer angeben.

Dann wissen sie ja das Du eine Ausbildung machst und darauf kommt es unter anderem ab der Vollendung des 18 Lebensjahres an, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben.

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Nein. Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen ausgezahlt.