Aufstiegs Bafög bei ALG1?
Hallo zusammen,
ich beziehe derzeit ALG1 und starte eine Vollzeit Weiterbildung zum Betriebswirt. Das ist auch mit dem Arbeitsamt abgeklärt.
Für eine solche Weiterbildung kann man Aufstiegsbafög beantragen. Erhält man dieses denn auch wenn man ALG 1 bezieht? Habe im Netz leider nichts dazu gefunden.
Vielen Dank vorab!
3 Antworten
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren können Sie einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren erhalten, und zwar bis maximal 15.000 Euro. 50 Prozent der Förderung erhalten Sie als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
Der zusätzliche Unterhaltsbedarf jedoch ist einkommens- und vermögensabhängig:
Gruß siola55
Woher ich das weiß:Recherche
Wenn du eine Vollzeitausbildung machst stehst du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung und hast deshalb keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I
Das ALG - 1 muss meiner Kenntnis nach angegeben werden und wird entsprechend als Einkommen beim Bafög - berücksichtigt.
Ja angeben auf jeden Fall da muss man ja auch Kontostand Autos etc alles angeben