Aufhebungsvertrag/betriebsbedingte Kündigung?
Hallo zusammen,
ich bin seit 01.11.2022 bei einem mittelständischen Unternehmen als Mitglied der Geschäftsführung angestellt. Anfänglich alles gut kippte die Stimmung innerhalb unserer Firma deshalb, weil wir durch einen anderen Unternehmen übernommen bzw. eine Betriebsübergang stattgefunden hat. Nun sind die übernommenen Mitarbeiter teilweise nicht mehr gefragt, weil durch den Zusammenschluss mehrere MA mit ähnlichen Qualifikationen vorhanden sind. Da ich, einer der ,,neueren" MA in der Firma bin, bat man mir eine Abfindung an. Die höhe der Abfindung war/ist meines erachtens lächerlich, so dass man nichtmal den oft angewendeten 0.5 Bruttomonatslohn angewendet hat. Zudem habe ich noch eine Frage bzgl. des vereinbarten Monatsgehalt den ich habe. Ich habe eine jährlichen Bruttolohn von 84.500€ der in 13 Monatsgehälter gezahlt wird. Ursprünglich hätte ich mit der Gehaltszahlung am 01.12 quasi 13.000 Euro erhalten müssen. Meine Frage ist, wenn ich jetzt wie erwartet zum 31.10 gekündigt werde (Aufhebungsvertrag abgelehnt) bekomme ich noch Anteilig meinen 13. Gehalt oder nicht?
Und wie würden meine Chancen bei einer betriebsbedingen Kündigung stehen?
Lieben Dank im Voraus an alle
2 Antworten
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur dringend empfehlen, dir schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu besorgen.
Mit Hilfe meines Anwalts habe ich damals 1,5 Monatsgehälter rausgeschlagen.
Viel Glück!
Ich empfehle, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, der Dich entsprechend berät.
Zum 13. Gehalt kann ich aus rigener Erfahrung sagen, dass man bei manchen Arbeitgebern am 1. Dezember. angestellt sein muss, um in den (anteiligen) Genuss des 13. Gehalts zu kommen.
Wie das bei Dir ist? Keine Ahnung was Dein Arbeitsvertrag hergibt.
Im genauen Wortlaut steht :
Der Arbeitnehmer erhält für die vertragliche Tätigkeit gemäß § 2 ein Jahresgehalt
in Höhe von 84.500,00 Euro brutto, zahlbar in 13 Monatsraten. Das 13. Gehalt wird fällig mit der Auszahlung des Novembergehaltes. Die Gehaltszahlung erfolgt jeweils bis zum 15. des Folgemonats.