Aufhebungsvertrag/betriebsbedingte Kündigung?

2 Antworten

Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur dringend empfehlen, dir schnellstmöglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu besorgen.
Mit Hilfe meines Anwalts habe ich damals 1,5 Monatsgehälter rausgeschlagen.
Viel Glück!

Ich empfehle, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, der Dich entsprechend berät.

Zum 13. Gehalt kann ich aus rigener Erfahrung sagen, dass man bei manchen Arbeitgebern am 1. Dezember. angestellt sein muss, um in den (anteiligen) Genuss des 13. Gehalts zu kommen.

Wie das bei Dir ist? Keine Ahnung was Dein Arbeitsvertrag hergibt.


Irgendwas85 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 20:15

Im genauen Wortlaut steht :

Der Arbeitnehmer erhält für die vertragliche Tätigkeit gemäß § 2 ein Jahresgehalt 

in Höhe von 84.500,00 Euro brutto, zahlbar in 13 Monatsraten. Das 13. Gehalt wird fällig mit der Auszahlung des Novembergehaltes. Die Gehaltszahlung erfolgt jeweils bis zum 15. des Folgemonats.