Aufhebungsvertrag?

ZuumZuum  10.09.2024, 18:39

Du müßtest noch präzisieren von wem du noch Zahlungen erwartest? Von deinem ehemaligen Arbeitgeber oder vom Job Center?

Sonya392 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 18:45

vom ehemaligen Job genau die bezahlen immer überpünktlich am 9-10 und leider habe ich immer noch nichts erhalten…

3 Antworten

Das kommt darauf an, wer den Aufheber anbietet und was im Aufhebungsvertrag vereinbart wird.

Wenn Du die Firma verlassen möchtest (zB um woanders möglichst früh anzufangen), dann besteht für den Arbeitgeber kein Anlass dazu, dir auch noch Geld hinterher zu werfen.

Möchte hingegen der Arbeitgeber dich vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist loswerden, dann solltest Du dir die Kündigungsfrist möglichst teuer abkaufen lassen. Üblich sind hier Faktoren von 0,5 bis 1 Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Zusätzlich solltest Du bei einem Aufheber bedenken, dass das Jobcenter diesen wie eine Eigenkündigung betrachtet, dh 12 Wochen Sperre auf ALG1. Diesen Verlust sollte der Arbeitgeber auch ausgleichen.


Sonya392 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 18:56

Oh man ich wollte erst kündigen dann meinte der Arbeitgeber zu mir das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll, damit ich schneller aus’m Vertrag komme

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clemensw  10.09.2024, 19:00
@Sonya392

Hast Du denn schon einen neuen Job vor Ablauf der Kündigungsfrist?

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Sonya392 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:02
@clemensw

Jaa aber das wissen die ja nicht

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Sonya392 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:04
@Sonya392

Ich könnte echt weinen da der Verlust sehr dadurch sehr groß ist…

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Sonya392 
Beitragsersteller
 10.09.2024, 19:13
@Sonya392

Aber im Aufhebungsvertrag steht auch drinnen der Arbeitgeber verpflichtet sich die Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers ordnungsgemäß abzurechnen und denen sich ergebenden Nettobetrag an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Und im letzten Abschnitt steht die Parteien, sind sich darüber einig, dass mit Erfüllung der in diesem Aufhebungsvertrag vereinbarten Verpflichtungen alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung gleich aus welchem Rechtsgrund, ob bekannt oder unbekannt erledigt sind. Von dieser Erledigung sind ausdrücklich nicht Ansprüche umfasst, die gesetzlich unverzichtbar sind zum Beispiel Ansprüche, die sich aus dem Mindestlohn ergeben.

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Ja, bis zum Ausscheiden.

Ist oft keine gute Wahl.

Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es ab dem Tag kein Geld mehr, der in dem Vertrag steht.