aufgeblähte Gewürzpackung?

1 Antwort

In der Regel sollte nichts passieren, wurde die Tüte vorschriftsmäßig gelagert.

War auch der Geschmack des Gerichts nicht irgendwie außergewöhnlich auffallend/abweichend von der Norm, brauchen Sie sich eigentlich auch keine Gedanken machen.