Aufbau einer Kriminalakte?

2 Antworten

Gemeint ist wohl eine Ermittlungsakte

in diesem Fall:

- Auffindebericht

- Tatortbilder

- Bericht der Spurensicherung

- Bericht des Gwerichtsmediziners

- Zeugenladung Zeugenvernehmung,Niederschrift der Zeugenvernehmung

... falls notwendig Zwischenbericht - welche weiteren Ermittlungsschritte sind geplant

- am Ende Schlußbericht für die Staatsanwaltschaft

Nach meiner bisherigen Erfahrung gibt es im Prinzip keine feste Reihenfolge.

In der Regel beginnt die Akte mit einer Strafanzeige. Darauf folgt dann häufig eine Vernehmung des Opfers bzw. andere Zeugenaussagen.

Wenn es einen Tatort gibt dann folgen ganz gerne mal Fotos und Berichte der Spurensicherung und von den Beamten vor Ort.

Sobald der Täter identifiziert ist, folgt eine Beschuldigtenvernehmung.

Eine Akte endet in der Regel mit einer Art Zusammenfassung des Tathergangs.