Auf dem Ausweis steht größe 176cm bin aber 180cm also 4 cm gewachsen muss man das ändern lassen?
7 Antworten
Nein. 4 cm sind kein wesentlicher Unterschied. Erst recht wenn du noch im Wachstumsalter bist, wird sich niemand darüber wundern, dass du 4 cm größer bist als im Ausweis angegeben.
Also im Reisepass kann man die Größe ändern lassen. Dies steht in den Verwaltungsvorschriften zum PassG unter dem Punkt 4.1.7:
"Grundsätzlich sind die Eintragungen zur Größe entsprechend den Angaben der antragstellenden Person vorzunehmen. Lediglich bei offensichtlich fehlerhaften Angaben sind diese zu prüfen. Kann die tatsächliche Größe (z. B. aufgrund einer Behinderung) nicht festgestellt werden, sind die Angaben der antragstellenden Person zu übernehmen bzw. in Absprache mit dieser mit drei waagerechten Strichen („– – –“) zu versehen.
Sollen Eintragungen im Reisepass zur Größe aktualisiert bzw. geändert werden, ist der bisherige Eintrag auf Seite 1 des Reisepasses zu streichen und zu berichtigen. Die Berichtigung hat gemäß Ziffer 6.2.1.4 zu erfolgen.
Nachträgliche Änderungen im vorläufigen Reisepass sind unzulässig, siehe Ziffer 6.2.2.6.
Für Änderungen im Kinderreisepass gilt Ziffer 6.2.3.4."
Beim Personalausweis sieht es anders aus. Das steht im § 28 PAuswG. Da steht: (1) Ein Ausweis ist ungültig, wenn Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe – unzutreffend sind,
[...]"
Somit braucht man im Personalausweis die Größe erst beim nächsten Ausweisantrag ändern lassen.
Kannst Du machen, musst Du aber nicht ;-)
Nein, mußt du nicht!
nicht zwingend,das könnte nur Probleme bei der Identifikation deiner Leiche geben,wenn du mit dem Kopf voran von einem LKW überfahren wurdest oderso