ATV/Quad LOF Zulassung?

DasOrakel  15.09.2024, 10:37

Was bedeutet "lof"?

Flocki85 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 11:00

Land oder Forstwirtschaft Zulassung ( günstiger in Steuern und Unterhalt)

4 Antworten

Wenn du den Zoll, der neuerdings für die Steuerbefreiung für Land- und Forstwirte zuständig ist, überzeugen kannst, daß du da dazugehörst, brauchst du keine Steuern auf dein Fahrzeug zahlen.

Du musst mitglied in der Berufsgenossenschaft sein, Steuerlich als LuF gelten...

Neuerdings wird es immer schwieriger, die Steuerbefreiung zu erhalten. Auch für langjährige Landwirte mit BG und landwirtschaftlichem Betrieb.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigungen/Land-Forstwirtschaft/land-forstwirtschaft_node.html

Ohne den Nachweis, dass man Vollerwerbslandwirt ist (stellt die SVLFG aus) gibt´s keine grünen Nummern.

so einfach ist das.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da kannst du dir Auskunft einholen bei der LVM; diese bieten auch den A-Tarif (Land- u. Forstwirtschaft sowie Gartenbaubetriebe) folgendermaßen an:

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

siola55  15.09.2024, 16:32

Außerdem ist bei land- u. forstwirtschaftlichen Fahrzeugen folgendes zu beachten:

Steuerbefreite Zwecke

Erforderlich ist die tatsächliche und ausschließliche Verwendung der oben genannten Fahrzeuge

  • in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
  • zur Durchführung von Lohnarbeiten für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe,
  • zu Beförderungen für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe, wenn diese in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beginnen oder enden,
  • zur Beförderung von Milch, Magermilch, Molke oder Rahm oder
  • von Land- und Forstwirten zur Pflege öffentlicher Grünflächen oder zur Straßenreinigung im Auftrag von Gemeinden oder Gemeindeverbänden.
Steuerbefreite land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen nicht zu privaten oder anderen nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden. Beispiele für nicht steuerbegünstigte Zwecke sind:
  • Vorführung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen durch Landmaschinenvertriebe (Gewerbebetrieb)
  • Transport von Sand, Schotter, Erdaushub oder Bauschutt für gewerbliche Auftraggeber, z.B. Bauunternehmen
  • Durchführung von Rodungs-, Mäh- und Mulcharbeiten für gewerbliche oder private Auftraggeber (gewerbliche Garten-/Landschaftspflege)
  • Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen zur Durchführung von privaten Einkäufen oder für private Gefälligkeitstransporte, z.B. Beförderung von Baumaterial für Landwirte
Antrag und Verfahrenshinweise
Der Antrag auf Steuerbefreiung ist vom Fahrzeughalter entweder direkt bei Zulassung des Fahrzeugs bei den Zulassungsbehörden oder zu jedem späteren Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen.

Nein, es reicht, wenn das Fahrzeug die Anforderungen für eine LOF Zulassung erfüllt.

Mein Kubota RTV hat auch eine LOF Zulassung, obwohl ich kein Landwirt bin.


Flocki85 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 07:01

Hallo, nein reicht nicht mehr aus bei Neuanmeldung, sie haben sicherlich noch bestandsschutz

ntechde  21.09.2024, 10:09
@Flocki85

Und das heisst was? Mein RTV war gar kein Problem?