ATU Tüv-War die drohende Stillegung hier gerechtfertigt?
Ich habe heute mein Auto bei ATU zum Tüv gegeben.
Ich bekam plötzlich nen Anruf: Da der Spurstangenkopf stark beschädigt war und fast ganz ausgeschlagen ,müsste man das Auto entweder stillegen oder sofort reparieren. Außer dem Spurstangenkopf wären es nur Kleinigkeiten. Morgen muss ich es abholen mit Reperaturkosten von 400€ ( Für den Knopf sowie Kleinigkeiten wie Lichter ), was für einen Studenten nicht wenig ist.
Jetzt hat ein Kollege ( Kfz Mechatroniker)mir gesagt, dass wegen sowas das Auto stillegen lassen zu wollen übertrieben ist.
Ich als Aute Laie weiß da jetzt nicht so ganz wem ich glauben soll. Fakt ist ,dass ich deutlich billiger rausgegangen wäre, wenn ich eine Mängelliste bekommen hätte und mein Kumpel mir alles gemacht hätte.
Zur Info: Das Auto hat eine sehr hohe Kilometerzahl mit 300.000 , funktioniert dafür aber top. Reifen und Bremsen sind letztes Jahr neu gemacht worden.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Tuedelsen/1652359858186_nmmslarge__72_21_346_346_50d19188b6603cb8ec3655d48f123348.png?v=1652359858000)
....wenn die Diagnose des Prüfers (wovon ich ausgehe...denn dort kommt ein vereidigter Sachverständiger zur Prüfung, das macht nich der Geselle zusammen mit dem Azubi!) richtig war, eine völlig gerechtfertigte Entscheidung. Keine Weiterfahrt, nicht nach Hause, nicht in eine andere Werkstatt. Reparatur vor Ort oder Transport (per Trailer, Abschlepper...jedenfalls nicht auf eigener Achse) zum Wunschort. So etwas ist ein erheblicher Mangel und berechtigt den Prüfer zur Stilllegung des Fahrzeugs...zu Deiner eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer.
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Nein. Sie können es an die Zulassungsstelle weiterleiten, aber selbst stillegen dürfen sie gar nichts.
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Zitiere bitte Anlage 8 Nr 3.1.4.5 StVZO.
Nein. Sie können es an die Zulassungsstelle weiterleiten, aber selbst stillegen dürfen sie gar nichts.
Somit sind sie dazu berechtigt, es stilllegen zu lassen.
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Der Prüfer selbst kann aber nichts stillegen und dir auch nicht verbieten, das Fahrzeug nach Hause zu fahren.
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er hat mir leider nur 2 Optionen gegeben: Stillegen oder reparieren
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Kommt unser Prüfer zu dem Schluss, dass Ihr Fahrzeug "eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt", ist er verpflichtet, die alte Plakette zu entfernen. Darüber hinaus muss er die Zulassungsbehörden informieren. Kurzum: Sie dürfen mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr am Verkehr teilnehmen. Verkehrsunsicher wird ein Fahrzeug beispielsweise durch defekte Brems- oder Lenkanlagen oder durch erhebliche Rost-Schäden am Fahrgestell.
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Wenn der regelmäßig zur Inspektion ist, kann der Spurstangenkopf nicht in einem Zustand gewesen sein, dass eine derartige Gefahr droht. 400€ sind auch ein recht stolzer Preis für einen Spurstangenkopf (oder wurde da noch mehr gemacht?)
So oder so: Bring dein Auto lieber zum Dorfschrauber und nicht mehr zu ATU. Die genießen völlig zu Recht nicht den besten Ruf.
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Wenn der Spurstangenkopf so weit verschlissen ist das er rausspringen kann ist eine Weiterfahrt nicht mehr möglich
Prüforganisationen sind nicht dazu befugt, ein Fahrzeug stillzulegen.