Attest wurde nicht akzeptiert, was tun?
Hallo zusammen, wie ihr bereits oben gelesen habt, geht es hierbei um das Attest, welches vom Lehrer nicht akzeptiert wurde. Ich war letzte Woche krank außer am Freitag, wo ich wieder besser war, und am Montag hatte ich bereits dem Lehrer per E-Mail mitgeteilt, dass ich für Montag nicht kommen werde, welches er über der Seite bestätigt hat, am Dienstag ging es mir weiterhin nicht gut, so dass ich zum Arzt erscheinen musste.
Der Arzt hat mir eine KRANKMELDUNG gegeben, welches ich als Attest gehalten habe, am selben Tag habe ich dem es per E-Mail zugestellt, bis zum Donnerstag war ich krankgeschrieben. In der Zeit fiel mir auf, dass es kein Attest war, also war einer aus der Familie auch beim Arzt, um es für mich zu holen, um zur Sicherheit es nachzuweisen.
Ich wollte es dem Lehrer persönlich geben, also war es dann Freitag, wo es mir besser ging, ich war dann auf der Schule und habe ihn natürlich nicht getroffen, erst am Dienstag, also Heute, habe ich ihm das Attest gegeben, und er meinte, er notiert sich es und tragt es ein, was auch einverstanden war und gerade vorhin habe ich nochmal abgecheckt, ob er es eingetragen hat, und ihr könnt euch denken, dass er es eingetragen hat mit der Vermerkung "nicht akzeptiert, weil es erst heute abgegeben wurde".
Ich verstehe ehrlich nicht, wie ich mit so einer Situation umgehen kann und würde gerne Ratschläge von euch hören, denn es kann nicht sein, dass ein Attest nicht deswegen akzeptiert wird. Vorab danke ich euch für eure Antworten!
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
seit dem 01.01.2023 gibt es die E-AU .
Es gibt somit KEIN Formular für die Vorlage bei der Schule oder dem Arbeitgeber.
Arbeitgeber müssen dieses bei der Krankenkasse abfragen -> HOLSCHULD
ab dem 01.01.2023 ist dieser verpflichtet die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch bei der Krankenkasse abzurufen.
für Berufsschüler gilt das gleiche. Hier holt sich dieser wiederum die AU von der Krankenkasse elektronisch Hier muss sich die Schule dann die AU vom Arbeitgeber bestätigen lassen.
Sonderfall Schule !!! -> Privatärztliches Attest oder bis zum 18ten Lebensjahres den Muttizettel ;)
Auch hier wird an die Krankenkasse elektronisch gemeldet. Insofern das Attest Geld kostet da es ja Privatärztlich geholt werden muss, kann man dies verweigern. Der Ausdruck der E-AU für den Patienten als Kopie muss der Schule genügen!!!
Dein Lehrer ist übrigens nicht die Schule, es muss zur Schulleitung nicht zu deinem Lehrer ;)
Vielleicht hätte die Schulleitung ja Kentniss über die Regelung von 2023 was deinem Lehrer entgangen ist.
Wie alt bist du eigentlich wenn ich fragen darf? ?
der AN muss garnichts mehr. Rechtslage ist klar. Ist der AG seiner Pflicht nicht nachgekommen hat der AG schlichtweg PECH!!!
Ich sage dir jetzt im Vertrauen das unsere SW keine Scheine für den AG mehr erzeugen kann. Selbst wir wollten geht das nicht mehr. Es bleibt ein Eintrag in die E-PA möglich zum Selbstausdruck. Ja , dazu braucht der Patient aber zugriff auf seine E-PA und den Pin der EGK. Sonst gibst nur noch das Formular für den Patienten. Selbst beim Rezept kann unsere SW nur noch das E-Rezept. wenn das nicht Klappt muss der Chef Handschriftlich ein rotes schreiben. Die SW ist auf die neue Telematik abgestimmt mit dem neuen Konnektor und alles neuen Vorschriften.
Ja mag sein das es noch SW Anbieter gibt die nicht so weit sind. Ist aber rechtlich gesehen nicht das Problem des Patienten.
Rechtlich klar -> Holschuld des AG ... so wird das auch bei einer Klage definiert. Hier bekommt der AN ganz klar recht.
Hat der AG einen Steuerberater für die Personalabrechnung gibts z.b 0 Probs.. die Steuersoftware kann das schon seit Jahren abfragen ;)
Der AG ist ja selbst schuld wenn er sich keinen ACC anlegt.
Erzeugt die SW eine AU wird diese auch definitiv gemeldet. dann ist das Attest auch definitiv unnötig.
Und wie hier gesagt wurde gab es wohl im Voraus eine AU und demnach braucht es kein extra Attest.
Das ändert ja nichts an der Tatsache, dass eine Schule keine AUB (Muster 1) akzeptieren muss - auch keine Berufsschule - und keine Schule eine Abfrage bei der Krankenkasse durchführen kann oder gar muss, weil eben das Muster 1 für die Schule ohne Relevanz ist. Ein Schüler muss auf Anforderung der Schule eine Schulunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, welche an keine Form gebunden ist, nicht an die Kasse weitergeleitet wird und grundsätzlich privat zu liquidieren ist. Näheres erklärt dir auf Nachfrage sicher dein Chef. ;-)
Als Schulunfähigkeitsbescheinigung zählt eine ganz normale AU . Da der Vordruck in Papier nun leider weggefallen ist reicht der AU Zettel Patietenausfertigung in Kopie oder eben ein Ausdruck der AU aus der EPA. Aber beim Thema EPA sind wir wieder ja wieder bei fehlender Mitwirkung der Patienten. Deswegen wird das zu 2024 als Opt Out umdeklariert. Also man muss aktiv schriftlich widersprechen sonst ist es akzeptiert ;) aktuell ist es ja noch ein Opt in. aber hätten die Patienten die letzten 5 Jahre nicht gepennt mit ihrer PIN der EGK wäre dieses Thema vom Tisch. denn das was der TE hier verlangt kann in der EPA hinterlegt werden und er hätte es sich ausdrucken können ;) . Wie gesagt auch auf Aufforderung KANN unser System KEINEN Schein mehr für die Schule oder den AG erzeugen. Will der Patient ein Dublikat oder dieses Formular haben geht das nur noch über die EPA . An der SW kann ja die Praxis nichts ändern. Da kann er noch 10 x fragen und 10 wird er ein Nein bekommen weil die SW das nicht mehr macht.
Die Praxen können nichts dafür wenn Schulen , Patienten und AG nicht klar kommen mit der Umstellung weil nicht informiert wurde.
PS: ich weiß das noch nicht alle Arztsysteme komplett umgestellt sind. Allgemeinmediziner sind da noch freier. Facharztsoftware und MGK sowie Zahnheilkunde hat aber nicht diese Freiheit. da gibt es weniger Anbieter und diese Praxen starten fast immer als erste mit dem Rollout in der Final Version.
Nochmal .. eine Schulbescheinigung ist eine ganz normale Krankschreibung per AU . Das hat die Schule zu akzeptieren.
Also, ich bin auf einer Berufschule, wobei ich keine Ausbildung mache, sondern das Berufskolleg besuche und ich bin bereits über 18 Jahre alt!
Ok das ist kompliziert, da ja normalweise der ARBEITGEBER in diesem Fall der Schule die AU bestätigen würde. Anruf in der Schule bin Krank, Schule fragt beim Arbeitgeber ob das stimmt, Chef sagt ja und gut. In deinem Fall muss der Ausdruck für dich selbst als Kopie der Schule genügen.
Im Übrigen IMMER mit der SCHULLEITUNG klären . Der Lehrer ist nur wie ein Kollege auf Arbeit ;)
Ich werde es mit dem Lehrer morgen nochmal klären, wenn es tatsächlich nicht hilft, ist der nächste Schritt zum Schulleiter dann..
Zukünftig immer im Sekretariat Krank melden ;)
War damals schon bei mir so so vor 25 Jahren und auch bei meinen Kids nicht anders. Krankmeldungen immer an die Schulleitung -> Sekratariat
Wenns dich beruhigt , ab 2024 müssen auch Jobcenter und Schule sich dann elektronisch selbst diese Sachen holen ;)
Normalerweise muss man ein Attest binnen 3 Tage abgeben. Du hättest das Attest auch per Mail oder per Post zustellen können.
Auch hier wird an die Krankenkasse elektronisch gemeldet. Insofern das Attest Geld kostet da es ja Privatärztlich geholt werden muss, kann man dies verweigern. Der Ausdruck der E-AU für den Patienten als Kopie muss der Schule genügen!!!
Das ist falsch. Eine AUB ist eine AUB und eine Schulbescheinigung ist eine Schulbescheinigung. Letztere muss gemäß GOÄ sogar privat abgerechnet werden (auch wenn viele Ärzte das nicht tun). Keine Schule muss dagegen eine AUB (Muster e1) akzeptieren.
Natürlich kann man das Privathonorar auch verweigern, dann bekommt man aber auch kein Attest. Im Falle der Schulunfähigkeitsbeschienigung erfolgt natürlich auch keine Meldung an die Kasse und die Schule kann auch nichts abfragen.
Was die Abfrage der AUB durch den Arbeitgeber angeht, zeigt die Erfahrung, dass dies viele AG immer noch nicht können. In diesem Fall muss der AN den AG-Ausdruck einreichen, den man meist noch automatisch beim Arzt erhält.