Artikel auf Ebay teurer Verkaufen?
Kann ich auf Ebay eine Neue Ware (z.B. Handy, Elektrogeräte, Dekoartikel, usw.) wenn ich sie im Angebot irgendwo günstiger kaufe, auf Ebay einstellen und wieder teurer verkaufen?(Ggf. sogar noch etwas unter dem Marktpreis). Natürlich noch verpackt und neu!
So hab ich in der Theorie dann Plus gemacht und der Käufer bezahlt für den selben Artikel den selben Preis (Oder etwas weniger) und bekommt neue Ware zugeliefert / kann es abholen.
Oder spricht da etwas dagegen? (Richtlinien oder sowas)
Mir ist bewusst, dass wenn ich das Produkt dann nicht verkaufen kann, ich damit eben sitzen bleibe. Dann muss ich es eben günstiger verkaufen, selbst benutzen oder sonst was damit machen, aber das ist dann natürlich das Risiko :)
Die Frage ist auch ob das als Gewinnerbringend gilt und ich in der Theorie ein Gewerbe anmelden muss. Ich verkaufe ja nicht mehrere selbe Artikel sondern vereinzelt dann immer mal wieder ein Artikel..
Danke schonmal!
7 Antworten
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das als Geschäftsmodell wirklich dauerhaft funktioniert. Dazu müsstest du Zugang zu günstigen Angeboten haben, die anderen verschlossen bleiben. Was im Zeitalter des Internets und der Vergleichsportale eher unwahrscheinlich ist.
Und bedenke, dass du als Anbieter einzelner Produkte meist nicht auf die Versandkosten verzichten kannst, wie es große Händler können. Und damit bist du dann aus der Gewinnzone auch schon wieder raus.
Sie möchten also Waren günstig kaufen und zu etwas höherem Preis gewinnbringend weiterverkaufen ?
Herzlichen Glückwunsch - Sie haben soeben den Handel erfunden.
Zur Frage: Ja, sofern Sie mit dem Zweck des Gewinnes Waren kaufen und verkaufen, wird ein Gewerbe fällig.
Ja, mit Gewerbe, da Du eine Gewinnabsicht hast.
In dem Privatrecht spielt die Gewinnerzielungsabsicht eine untergeordnete Rolle. Sie kommt dort in erster Linie bei der Abgrenzung von gewerblichen und nicht gewerblichen Tätigkeiten in Betracht. Dabei gilt grundsätzlich, dass eine Tätigkeit dann als gewerblich angesehen wird, wenn sie mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Du schreibst:
Kann ich auf Ebay eine Neue Ware (z.B. Handy, Elektrogeräte, Dekoartikel, usw.) wenn ich sie im Angebot irgendwo günstiger kaufe, auf Ebay einstellen und wieder teurer verkaufen?(Ggf. sogar noch etwas unter dem Marktpreis). Natürlich noch verpackt und neu!
Wer Waren in der Absicht einkauft, sie gewinnbringend weiter zu verkaufen, handelt gewerblich.
Du schreibst:
Mir ist bewusst, dass wenn ich das Produkt dann nicht verkaufen kann, ich damit eben sitzen bleibe.
Nicht nur das. Wenn du Neuware an- und verkaufst, kannst du die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht ausschließen.
Du schreibst:
Die Frage ist auch ob das als Gewinnerbringend gilt und ich in der Theorie ein Gewerbe anmelden muss. Ich verkaufe ja nicht mehrere selbe Artikel sondern vereinzelt dann immer mal wieder ein Artikel..
Wenn eine Person oder ein Unternehmen nachweislich eine Gewinnerzielungsabsicht hatte, werden ihre Einkünfte als gewerblich oder betrieblich eingestuft und sind somit steuerpflichtig.
Kann ich auf Ebay eine Neue Ware (z.B. Handy, Elektrogeräte, Dekoartikel, usw.) wenn ich sie im Angebot irgendwo günstiger kaufe, auf Ebay einstellen und wieder teurer verkaufen?
Kannst du. Ist dann eine anmeldepflichtige und steuerpflichtige gewerbliche Tätigkeit.
Die Frage ist auch ob das als Gewinnerbringend gilt und ich in der Theorie ein Gewerbe anmelden muss.
Ja musst du.