Arschbild von Exfreundin - strafbar?

6 Antworten

Strafbar ist das eher nicht. Aber sie könnte via Anwalt Dich verpflichten lassen, dieses Bild zu löschen. Und den Anwalt hättest Du im Zweifel zu bezahlen.

Also sag ihr doch einfach, dass Du das gelöscht hast und Ruhe ist. Überprüfen kann das sowieso niemand mehr.

Die Frage ist: Hat deine Ex-Freundin dir zum Zeitpunkt der Fotografie ihre Erlaubnis gegeben, diese Aufnahme zu machen?

Wenn ja sollte es schwierig für sie sein ihre Einwilligung im Nachhinein zurückzuziehen.

Falls nein hast du sie gegen ihren Willen oder ohne ihr Wissen fotografiert, das ist dann nicht ganz so toll.

Da gilt dann nämlich §201a StGb:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

2.

eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

3.

eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt,

4.

eine durch eine Tat nach den Nummern 1 bis 3 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder

5.

eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und in den Fällen der Nummern 1 und 2 dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht. Dies gilt unter den gleichen Voraussetzungen auch für eine Bildaufnahme von einer verstorbenen Person.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat,

1.

herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen, oder

2.

sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft.

(4) Absatz 1 Nummer 2 und 3, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 4 oder 5, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.

(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


SurpremeXI 
Beitragsersteller
 02.01.2022, 23:05

Nein keine Erlaubnis. Aber das könnte ich ja behaupten, das wäre ja dann Aussage gegen Aussage und nicht belegbar…

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markus632  02.01.2022, 23:08
@SurpremeXI

Du bist sehr geschickt darin, Dich weiter reinzureiten, indem Du es hier öffentlich zugibst. Wenn das hier Deine Ex oder wer anders aus ihrem Umfeld lesen sollte, kannst problemlos vor Gericht landen.

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AllesIsi98  02.01.2022, 23:13
@SurpremeXI

Viel einfacher wäre es doch keine unbefugten Aufnahmen zu machen oder diese zu löschen wenn das Opfer es verlangt, denkst du nicht auch? Du wirst doch sicher nicht das Arschbild deiner Ex für deine nächste Bewerbung gebrauchen können, oder?

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Lösch einfach das Bild, wenn sie es nicht will das du es noch besitzt.. Du wärst sicherlich genauso genervt wenn sie Bilder von dir hat die überall landen könnten.

Soweit ich weiß, bist Du zumindest verpflichtet, intime Bilder nach dem Ende der Beziehung zu löschen, wenn der/die Ex das verlangt.

Wenn das Bild unerlaubt entstanden ist, hast Du generell schlechte Karten.

Solange du es nicht weiterschickst ist es nicht strafbar.. das wird auch die Polizei nicht interessieren


palusa  02.01.2022, 23:55

Recht am eigenen Bild haste schonmal gehört?

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