Armbandmesser legal?
Darf ich als 17 jähriger mit ein arbandmesser rumlaufen die Klinge ist so 3cm oder so
3 Antworten
Nein. Es ist ein verbotener Gegenstand.
Du darfst keinerlei Umgang damit haben (egal wie alt Du bist). Sogar der Kauf und der Besitz sind somit bereits eine Straftat.
Siehe Einstufung des BKA hier:
Zitat daraus:
Und in der Folge kommen sie deshalb zu dem Schluss, dass es sich um eine verbotene Waffe handelt, da es aufgrund obiger Begründung eine Waffe ist und es sich zudem in einem Armband versteckt und somit dem Gegenüber einen Alltagsgegenstand vortäuscht.
Damit wird auch deutlich, was ich an anderer Stelle hier schon geschrieben habe:
Es kommt bei der Einstufung auch immer darauf an, für welche Anwendungsfälle der Hersteller das Messer vorgesehen hat / bewirbt. Denn auch danach wird der "vorgesehene Zweck" eines Messers bestimmt und ggf. eine entspr. Einstufung vorgenommen.
Kommt auf die Klinge an
Laut WaffG verboten sind:
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
Das betrifft also ausschließlich Messer die als Waffe eingestuft sind.
Nein, in dem konkreten Fall kommt es tatsächlich nur noch auf den BKA-Bescheid an, den es zu solchen Messern gibt und bei dem ausdrücklich egal war, welche Klingenform es genau hat (die haben es auch für eine normale Droppointklinge so eingestuft).
Siehe meine Antwort.
Die Beamten brauchen wohl eine Fortbildung zum Thema WaffG. Niemand weiss alles auswendig, das geht jetzt an die Ordnungsbehörde und da sitzt hoffentlich jemand der besser auf dem laufenden ist. Möglicherweise hat selbst der Kontrollierte geglaubt dass sowas verboten ist. War es früher auch, aber seit (2008? bin nicht sicher) betrifft es nicht mehr alle Messer sondern nur noch Waffen.
Danke für das Gutachten,
das unterstüzt meine meine Meinung zu dem Thema noch eher. So ist mir das persönlich auch in Erinnerung. Und das BKA Gutachten hat es ja als verbotenen Gegenstand beurteilt.
Das mit dem LInk war lediglich eine Unterstützung zu meiner Nachfrage, klar, dass es hier vermutlich Dutzende ähnliche Geschichten gibt. Und das geht meiner Meinung nach alles in die gleiche Richtung.
Um es genau zu sagen, nicht in Richtung Stoß- und Hiebwaffen, sondern ein Messer als harmloser Gegenstand getarnt. (Vielleicht hab ich auch nicht genug geschrieben)
Sorry, ich dachte du weißt, dass es das von dir genannte ist
Aber ich stimme mit dir völlig überein, dass es egal ist, welches es ist - das BKA sieht solche Gegenstände wie du auch anführst als verbotener Gegenstand.
Nein.
Waffengesetz (WaffG) Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Verbotene Waffen
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
Da bist du zu den Schusswaffen gerutscht, maßgeblich für Messer ist 1.3.1
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
Verständnisfrage zu dem Artikel
https://www.oberpfalzecho.de/beitrag/bundespolizei-stellt-armbandmesser-sicher
Das ist eines dieser 3 cm Armbandmesser, die der Frager meint.