ARD möchte Geld?

3 Antworten

Wo hast du dich angemeldet? Bei der GEZ?

Maßgeblich ist dein Wohnsitz - und der ist offensichtlich nicht dein Elternhaus? Dann müsstest du doch nur der GEZ deine korrekte Anschrift mitteilen.

Ansonsten geht es vielleicht um den Nachweis, dass du im Elternhaus eben keinen eigenen Haushalt hast.

Auch ein Einfamilienhaus könnte eine Einliegerwohnung haben.


Nikita904 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 15:44

Ich hab damals zum Studium Anfang meine zweit Wohnung angemeldet. Ab da hab ich GEZ gezahlt bzw. wurde durch BAFÖG freigestellt. Nun bekomme ich Post dass ich auf die Adresse von meinem Vater zahlen muss weil das auch mein Hauptsitz ist. Aber mein Vater zahlt hier schon und ich wohne in keiner Einliegerwohnung oder sonstigem da wir sowas nicht haben. Ich hab ihnen auch schon ein Widerspruch geschickt, welchen sie anscheinend nicht akzeptieren da keine Widerspruchbestätigung kommt. Ansich ignorieren die mich und wollen ihr Geld obwohl ich ihnen alles mitgeteilt habe.

kabbes69  27.09.2024, 17:59
@Nikita904

Und du wohnst jetzt wieder im Elternhaus?.

Widerspruch Einschreiben Einwurf, du wohnst in einem Haushalt bei welchem die Beträge schon unter der Nummer xyz bezahlt werden. Evtl macht es Sinn, dass dein Vater den gleichen Haushalt auf diesem Schreiben noch bestätigt.

Was du benötigst ist eine Aufhebung des Bescheides auf deinen Namen und natürlich die Bestätigung über den abgemeldeten Zweitwohnsitz.

Also es fängt schon damit an dass du sagst du hast fälschlicherweise die Wohnung deiner Eltern auf dich angemeldet. Zunächst einmal muss man sich generell bei der GEZ gar nicht anmelden, sondern die meldet sich ganz automatisch weil sie regelmäßig ich glaube sogar täglich Rückmeldung der Einwohnermeldeämtern bekommen wer wann wo wie ausgezogen ist.

Und genau das Vergleichen die in ihrem System auch. Und dafür die Wohnung deine Eltern ja bereits nachweislich Rundfunkgebühren bezahlt werden und der GEZ Beitrag nur pro Haushalt berechnet wird nicht pro Bewohner ist es etwas zweifelhaft was du sagst.

Unabhängig dessen schriftlich hinschreiben beitragsnummer von deinen Eltern oder in dem Fall Vater geben, fertig. Mehr muss man gar nicht machen den Rest können Sie gerne fordern ist aber rechtlich nicht zulässig. Hier kannst du nur Widerspruch einlegen und abwarten


Nikita904 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 15:02

Ja ich hab keine Ahnung ehrlich woher das kommt ich hab damals zum Studium eine Zweitwohnung angemeldet. Sonst hab ich nie etwas gemacht und auf einmal kommt das. Deshalb vermute ich dass ich etwas falsch gemacht habe. Ich hab schon ein Widerspruch geschickt, in der Antwort steht ich hab eine Zusammensetzung angefordert? Ich hab zuerst eine Email geschickt mit dass mein Vater auf die Adresse zahlt. Dann ein Widerspruch und darin steht auch drin dass mein Vater zahlt, in beiden Briefen stand die Beitragsnummer von meinem Vater drin. Aber die scheint das nicht zu jucken.

Comp4ny  27.09.2024, 15:08
@Nikita904

Merk dir bitte für die Zukunft, niemals etwas per E-Mail schicken. Egal bei was, niemals eine E-Mail schicken wo du keinen Sendungsnachweis erhältst.

Natürlich kannst du bei einer E-Mail auch die Lesebestätigung anklicken und der Empfänger bekommt dann meistens eine Mitteilung darüber ob er diese Bestätigung senden möchte oder nicht. Wenn er das macht, hast du zwar der Nachweis dass sie E-Mail auch den Empfänger erreicht hat, aber ansonsten grundsätzlich alles nur per Einschreiben oder die günstige Variante Fax mit Sendungsnachweis.

Standpauke Ende

Wie gesagt grundsätzlich reicht ein schreiben wenn du eine Forderung bekommst wo du rein schreibst ich widerspreche dieser Forderung aus dem Grunde, für die Wohnung, die Straße nennen, wird unter der beitragsnummer XY bereits die Rundfunkgebühr bezahlt.

In deinem Fall kannst Du dann noch hinzuschreiben dass du fälschlicherweise die falsche Adresse angegeben hast, und nennst dann die richtige Adresse für was du Rundfunkgebühren bezahlen willst.

Gut wollen will keiner diesen Blödsinn bezahlen, aber aktuell müssen wir es leider.

Das ganze schickst du ab und das Thema ist vom Tisch und dann können die gerne fordern wie sie wollen, mehr als Widersprüche schreiben kannst ne z.B wenn wieder eine Forderung kommt, schreibst du einfach nur hiermit verweise ich auf mein Schreiben vom Datum XY mit freundlichen Grüßen

Nikita904 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 15:41
@Comp4ny

Der Widerspruch ging per Post weg. Bei der ARD kannst du nur per Post schicken. Hab zwar Email geschrieben aber das war falsch alles per Post. Laut meinem Kollegen von Jura stand in meinem Widerspruch alles rechtliche drin, die ARD hat mir nicht mal eine Widerrufsbestätigung geschickt was gesetzlich verpflichtend ist. Keine Ahnung was die da machen.

Comp4ny  27.09.2024, 15:45
@Nikita904
Der Widerspruch ging per Post weg. 

Leider nicht per Einschreiben.

die ARD hat mir nicht mal eine Widerrufsbestätigung geschickt was gesetzlich verpflichtend ist.

Dein Schreiben kam wohl nie an. Ein Klassiker.
Mit einem Einschreiben hätten sie dir geantwortet bzw. bliebe ihn kaum eine andere Wahl als zu Antworten.

Die Fax-Nr. der GEZ lautet: 01806 999 555 01

Offiziell bieten sie es seit 2022 nicht mehr an.
Aber bis vor kurzem, dahin gingen auch immer meine Schreiben hin, hat sie noch problemlos funktioniert.

Nikita904 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 15:48
@Comp4ny

Er muss eingegangen sein, denn sie haben mir geantwortet und zwar mit "vielen Dank für Ihre Anfrage" ich habe aber nur einen einzigen Brief geschickt und zwar mein Widerspruch. Nach meinem Widerspruch kam eine Antwort, jedoch keine Bestätigung des Widerspruchs.

Comp4ny  27.09.2024, 15:51
@Nikita904
Er muss eingegangen sein, denn sie haben mir geantwortet und zwar mit "vielen Dank für Ihre Anfrage" 

"Er muss eingegangen sein" - musst du belegen!

Wenn die auf dein Schreiben jedoch reagiert haben, in welcher Form auch immer, dann ist das dein Zustellnachweis.

Nach meinem Widerspruch kam eine Antwort, jedoch keine Bestätigung des Widerspruchs.

Das "vielen Dank für Ihre Anfrage" kann ggf. hier schon als Bestätigung dienen.

Nikita904 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 15:54
@Comp4ny

Ja ich ruf da glaub nochmal an oder so mal schauen. Danke für die Hilfe.

Rundfunkgebühren werden pro Haushalt berechnet - die orientieren sich nicht an der Anzahl der Bewohner.
Bei der GEZ gemeldet sind die Eigentümer/ die Unterzeichnung des Mietvertrages.

irgendwas passt in deinem Fall also nicht.


Nikita904 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 14:57

Ja wieso wollen die das ich und mein Vater auf ein Einfamilienhaus bezahlen? Für einen Zeitraum der schon abbezahlt ist?