Arbeitszeugnis Bewertung?
Bitte um Beurteilung. Danke!
Herr X geboren am…. wohnhaft in … war von… bis.. in der Abteilung Controlling/Finanzen als Controller beschäftigt.
Die Tätigkeit von Herrn X umfasste im Wesentlichen folgende Aufgaben:
• A
• B
• C
• D
• E
Herr X identifizierte sich stets in vorbildlicher Weise mit dem Unternehmen sowie mit seinen Aufgaben und hatte eine ausgezeichnete Arbeitsmotivation. Er entwickelte sehr viel Eigeninitiative uns ein ausgeprägtes berufliches Engagement.
Dank seiner sehr schnellen Auffassungsgabe überblickte Herr X auch schwierige Situationen sofort und erkannte dabei das Wesentliche. Besonders hervorzuheben ist sein ausgeprägtes analytisches Denkvermögen, das Herr X auch in schwierigen Lagen zu einem eigenständigen, abgewogenen und zutreffenden Urteil befähigt.
Herr X wandte seine soliden Fachkenntnisse laufend mit großem Erfolg in seinem Arbeitsgebiet an.
Herr X arbeitete jederzeit sehr umsichtig, gewissenhaft und genau. Durch seine zielorientierte und eigenverantwortliche Arbeit erzielte er stets gute Ergebnisse. Seine Arbeit und Projekte waren gekennzeichnet von sorgfältiger Planung, sinnvollen Prozessschritten und konsequenter Umsetzung. Wir waren mit seinen Leistungen stets voll zufrieden.
Aufgrund seiner kooperativen Haltung war er bei Vorgesetzten und Kollegen anerkannt und beliebt.
Herr X scheidet am …… in beidseitigem Einverständnis aus der XY AG aus
2 Antworten
Im Schnitt ist das eine eins bis zwei. Allerdings ragt
Aufgrund seiner kooperativen Haltung war er bei Vorgesetzten und Kollegen anerkannt und beliebt.
heraus, das ist "nur" eine drei. Im Zusammenhang mit der fehlenden Bedauerns/Wünsche Formel ist das eine deutliche Abwertung.
Diesen Satz fand ich auch am schlechtesten. Es fehlt die totale Zeitform zur 1 und enthält zusätzlich die Vergangenheitsform. Gerade noch eine 3. Ebenso der Hinweis des Arbeitsaustritt, welche ohne Bedauern im beidseitigem Interesse geschieht. Auch eher semigeil.
Von daher schwankte ich zwischen 2 und 3, lege mich aber nach wie vor auf eine Gesamtnote 2.
Hey ✨🙂!
Ein Arbeitszeugnis soll dem Arbeitnehmer immer wohlwollend auszeichnen. Versteckte Botschaften sind verboten.
Aus Deinem Arbeitszeugnis lese ich die Schulnote 2.
Liebe Grüße, Christoph 🖖
Danke!