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Antwort
Ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher im Stand 2021 / 2022 , aber bei Beschäftigungsunterbrechungen > 1 bis 2 Monaten könnte tatsächlich das Problem einer unzulässigen "Kettenbefristung" für den Arbeitgeber entfallen , wenn der erste Fristvertrag selbst unbegründet auf 12 Monate limitiert war , und er ganz normal durch Erreichung seiner vorbestimmten Frist auslief .
In dem Fall könnte Dir der Arbeitgeber nach ( m.W. ) spätestens nach 3 Monaten "Pause" wieder einen neuerlich befristeten Vertrag selbst mit neuerlicher Probezeit selbst ohne jeweilige Begründung für PZ und Befr. anbieten .
Man möge mich korrigieren , wenn es inzwischen tatsächlich grundlegend anders wäre .