Arbeitsunfall/Wegeunfall?

4 Antworten

Es handelt sich um einen Wegeunfall wenn der auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit passiert ist.

Wärst Du aber beispielsweise unterwegs auf dem Weg zur Arbeit beim Bäcker einkaufen gewesen und dort auf der Treppe umgeknickt, wäre das kein Wegeunfall gewesen, denn Du hättest durch den Besuch beim Bäcker den Arbeitsweg unterbrochen.

Daraufhin habe ich dort angerufen wo ich eingestellt wurde und mir wurde gesagt das dies kein Arbeitsunfall sei sondern eigene Dummheit und das ich doch erst angefangen hätte und das kein guten Eindruck macht.

Die Person ist doppelt dumm.

  1. Ist das ein ganz klassisches Beispiel für einen Wegeunfall.
  2. Hat der Arbeitgeber rein gar nichts davon sich da an zu stellen. Der Schaden wird ja von der BG Geregelt und dein Arbeitgeber muss da (Sonderfälle außen vor.) selbst gar nichts zahlen.

Wo endet und beginnt die Anwendbarkeit vom Wegeunfall? Die Strecke zur Arbeit findet ihren Anfangspunkt bei der Haustür. Der arbeitsrechtliche Versicherungsschutz erlischt sodann am Eingang der Arbeitsstätte. So hat es das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel festgelegt.

In der Probezeit kann ohne Grund gekündigt werden.

Hallo,

es ist ein Wegeunfall.

Wenn du noch in der Probezeit bist, musst du immer damit rechnen, dass man dir kündigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gesetzliche Unfallversicherung