Während Arbeit Fuß umgeknickt?

2 Antworten

Wichtig ist den Vorfall zeitnah also sofort zu melden und in das Verbandsbuch, das in jedem Betrieb beim Ersthelfer oder beim Verbandskasten liegt, einzutragen. Wenn bereits eine unfallanzeige an die BG geschickt wurde, ist alles gut. Du musst dann zu einem Durchgangsarzt, der von der BG zugelassen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, eindeutig. Ist ja während Deiner Arbeitstätigkeit passiert