Arbeitsrecht?


28.09.2024, 09:49

Mein letzter Arbeitstag war der 31.8 war aber am 30.8 auf Nachtschicht

3 Antworten

Ob dir ein unbefristeter Vertrag zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem davon, was in deinem befristeten Vertrag geregelt ist und ob es spezielle gesetzliche Regelungen für den Übergang von befristeten zu unbefristeten Verträgen gibt. Hier sind einige Punkte, die in deinem Fall relevant sein könnten:

### 1. **Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses**

Wenn dein befristeter Vertrag bis zum 30. August lief, aber du nach Mitternacht, also in den 1. September hineingearbeitet hast, könnte das theoretisch als eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses gewertet werden. Ob das tatsächlich zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führt, hängt jedoch davon ab, ob diese Verlängerung stillschweigend akzeptiert wurde und wie die Umstände sind.

### 2. **Stillschweigende Verlängerung des Arbeitsverhältnisses (§ 15 Abs. 5 TzBfG)**

Nach § 15 Abs. 5 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) gilt: Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne schriftliche Verlängerung fortgesetzt, so wird das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt, wenn der Arbeitgeber dies duldet. Das könnte der Fall sein, wenn du nach dem offiziellen Ende des befristeten Vertrags weitergearbeitet hast und der Arbeitgeber dies nicht sofort unterbunden hat.

Da du allerdings am letzten Tag deines Vertrages (30. August) gearbeitet hast, stellt sich die Frage, ob deine Arbeit nach Mitternacht als Fortsetzung oder nur als Abschluss deiner letzten Schicht betrachtet wird. Die Tatsache, dass du vor Mitternacht angetreten bist, könnte dafür sprechen, dass du die letzte Schicht des befristeten Arbeitsverhältnisses nur zu Ende gebracht hast und das Arbeitsverhältnis damit endete.

### 3. **Mögliche Rechtsfolgen**

Wenn dein Arbeitgeber dir nachweist, dass du lediglich die letzte Schicht beendet hast und er dich nicht wissentlich in den nächsten Monat hinein arbeiten ließ, könnte das Arbeitsverhältnis als korrekt beendet gelten. Wenn du jedoch nachweislich länger im September gearbeitet hast und dies vom Arbeitgeber stillschweigend akzeptiert wurde, besteht eine gewisse Möglichkeit, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.

### 4. **Praktische Schritte**

Es wäre sinnvoll, folgende Schritte zu unternehmen:

- **Vertrag prüfen**: Schau dir deinen befristeten Vertrag genau an, insbesondere das genaue Enddatum und mögliche Klauseln zu Überstunden oder Nachtschichten.

- **Nachfragen beim Arbeitgeber**: Kläre die Situation direkt mit deinem Arbeitgeber oder Meister. Du kannst freundlich nachfragen, wie die Schicht gewertet wird und ob es Auswirkungen auf dein Arbeitsverhältnis hat.

- **Rechtliche Beratung**: Falls die Situation unklar bleibt oder du den Verdacht hast, dass dir ein unbefristeter Vertrag zusteht, könnte es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, etwa bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder über eine Gewerkschaft.

Insgesamt hängt dein Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag von den genauen Umständen und der Vertragslage ab. Eine einmalige Schicht nach Mitternacht führt in der Regel nicht automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, es sei denn, es gibt eine stillschweigende Fortführung des Arbeitsverhältnisses über den Befristungszeitraum hinaus.

Vermutlich war es dann der 31.08 auf den 01.09.

Bei uns ist es so geregelt, dass das Datum des Dienstbeginnes zählt. (Betriebsvereinbarung)

Daher wird mir meine Arbeitszeit auch bis 32:00 Uhr angezeigt.

(Also 24:00 Uhr plus 8 Stunden)

Bei mir würde da in der Zeiterfassung stehen

Am 31.08.: 22:00 Uhr bis 32:00 Uhr

Btw. Das ist auch bei Krankschreibungen so.

Wenn z.B. jemand bis Mittwoch krankgeschrieben ist, dann beginnt die nächste Nachtschicht am Donnerstagabend, 22:00 Uhr.

Aber nicht in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag um 00:00 Uhr.

Sehe ich unter Umständen anders!

Der August hat 31 Tage!

Sicher, dass der 30.08. Dein letzter Arbeitstag gem. Arbeitsvertrag war?!?!