Arbeitsrecht?

2 Antworten

Ich kenne mich mit Gesetzen in der Schweiz nicht aus!

Aber Arbeitsverweigerung halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für kein geeignetes Mittel. Das Arbeitsverhältnis wird dabei in die Brüche gehen.

In D würde ich zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht raten. Nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.

Arbeitsverweigerung, Arbeitsbehörde einschalten, zu Not vor dem Arbeitsgericht klagen.