Arbeitsrecht?
Ich bin 20 Jahre alt und habe gerade die Lehre in einem Architekturbüro in der Schweiz absolviert. Meinen Arbeitsvertrag habe ich von meinem Chef bis her nur Mündlich verhandelt. Ich warte bis heute nun fast 2 Monate auf diesen um ihn zu unterschreiben. Nun ist bereits Ende September und ich habe den Lohn vom August immer noch nicht erhalten. Ich habe meinem Chef schon 4-5 mal geschrieben und angerufen wann das ich meinen Lohn erhalte. Er sagte mir 4 Wochen lang das ich den Lohn im Verlauf der Woche erhalte. Nun ist die letzte Woche vergangen und ich habe immer noch nichts erhalten. Am Montag dieser Woche habe ich Ihm ein Mail geschrieben in dem ich ihm mit Arbeitsverweigerung drohte, wenn ich bis ende Woche von ihm kein Datum erhalte an dem ich meinen Lohn erhalte. Als ich 2 Tage später (Mittwoch) immer noch keine Antwort erhielt schrieb ich ihm ein Whatsapp um ihn zu erinnern. Nun ist Freitag und ich habe immer noch nichts gehört. Wie soll ich nun vorgehen. Ich war noch nie in einer Solchen Situation.
Vielen Dank bereits im Voraus!
2 Antworten
Ich kenne mich mit Gesetzen in der Schweiz nicht aus!
Aber Arbeitsverweigerung halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für kein geeignetes Mittel. Das Arbeitsverhältnis wird dabei in die Brüche gehen.
In D würde ich zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht raten. Nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.
Arbeitsverweigerung, Arbeitsbehörde einschalten, zu Not vor dem Arbeitsgericht klagen.