Arbeitsrecht?

5 Antworten

Dieser Fall - dass das Arbeiten in der Filiale wegen Umbaus für eine bestimmte Zeit nicht möglich ist - ist in deinem Arbeitsvertrag nicht geregelt. Also muss überprüft werden, was für beide Vertragspartner zumutbar wäre. Dass Du den Vertragstext auf diesen zuvor nicht bedachten und geregelten Fall ausdehnst und erwartest, dass Du eine volle Bezahlung ohne Arbeitsleistung bekommst, so etwas wäre für den Arbeitgeber nicht zumutbar. Dass Du - um zur anderen Filiale zu kommen - womöglich (in einer Großstadt) 5 zusätzliche Kilometer fahren musst, um zur anderen Filiale zu gelangen, wäre für dich nicht zumutbar. Ist jedoch die neue Filiale nicht sehr viel weiter von deiner Wohnung entfernt, wäre das für dich zumutbar und Du müsstest dich vorübergehend dorthin "versetzen" lassen und dort arbeiten.

Wenn in deinem Arbeitsvertrag ausdrücklich festgelegt ist, dass du nur in einer bestimmten Filiale arbeiten sollst, dann ist dein Arbeitgeber grundsätzlich an diese Vereinbarung gebunden. Einseitige Änderungen an deinem Arbeitsort sind ohne deine Zustimmung nicht zulässig.

Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:

  1. Änderungskündigung: Dein Arbeitgeber könnte versuchen, eine Änderungskündigung auszusprechen, um die Arbeitsbedingungen anzupassen. Das bedeutet, dass dein bisheriger Vertrag gekündigt wird und dir gleichzeitig ein neuer Vertrag mit geänderten Bedingungen angeboten wird. Diese Maßnahme muss jedoch gut begründet sein und wirtschaftliche Notwendigkeiten können eine Rolle spielen.
  2. Gehalt während des Umbaus: Wenn dein Arbeitgeber dich nicht in einer anderen Filiale einsetzen kann oder du der Versetzung nicht zustimmst, muss er dir weiterhin dein Gehalt zahlen, solange du arbeitsbereit bist. Dein Arbeitgeber trägt das Betriebsrisiko, und daher muss er für den Arbeitsausfall aufkommen.

Zusammengefasst: Dein Arbeitgeber kann dich nicht ohne Weiteres in eine andere Filiale versetzen, wenn dein Vertrag das ausschließt. Während der Umbauzeit muss er dir weiterhin dein Gehalt zahlen, es sei denn, es wird eine einvernehmliche Lösung gefunden oder eine Änderungskündigung ausgesprochen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich darf er das machen, solang der Arbeitsweg zumutbar ist. Alternativ: er stellt sich ohne Fortzahlung von Lohn frei. Was willst du denn in dem Möbelhaus machen, wenn dort umgebaut wird. Weigerst du dich, kann er dich auch kündigen.


Dennis1344 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 17:26

Ich habe wirklich keine Ahnung, deswegen bin ich mir unsicher. Da ja i n meinem Vertrag nur ein Arbeitsort steht. Ich dachte, dass er mir für die Zeit trotzdem mein Lohn zahlen muss, obwohl ich nicht arbeiten gehe. Da es ja nicht mein Problem ist, dass der Laden umgebaut wird.

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Missy274  16.07.2024, 17:31
@Dennis1344

Er hat aber alternativläden, wo du arbeiten kannst. Der Arbeitsweg dürfte wohl zumutbar sein. Weigerst du dich, dann landest du eher auf der Liste mit unbequemen Mitarbeitern. Meine güte: es ist nur n Monat!

was ist denn, wenn der Laden brennt? Denkst du, dass er dich n Jahr für zuhause sitzen bezahlt? Nee eher nicht!

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Dennis1344 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 17:45
@Missy274

Ist grad dein Ernst? Weißt du, wo ich arbeite, kennst du meinen Arbeitgeber oder die anderen Filialen die er hat? Ich denke nicht. Ich frage ja nicht umsonst. Habe ich gefragt wie die Regelung ist, falls der laden ein Jahr zu hat? Nein auch nicht. Das nächste Mal Spar dir mal bitte diesen dummen Kommentar, danke!

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In so einer Ausnahmesituation kann dich dein AG auch in der anderen Filiale einsetzen, das ist zumutbar.

Er kann dich auch kündigen, wenn dir das lieber ist, weil er keine Verwendung mehr hat für dich.