Arbeitslosengeld nach Auslauf befristeten Vertrages?
mein Arbeitsvertrag läuft nächste Woche aus und ich möchte auch nicht verlängern, da ich eine Skoliose habe und mein rücken immer mehr schmerzt dadurch. Ich arbeite in der Gastro und stehe am Tag mehrere Stunden auf den Füßen was sich auf meinen Rücken auswirkt.
Ich möchte wissen ob ich eine Geld Sperre bekomme, wenn ich meinen Vertrag auf Grund meiner Skoliose (Gesundheitliches Problem) nicht verlängern möchte, da es mir dadurch Gesundheitlich nicht mehr gut geht.
Mein Orthopäde hat mir damals auch empfohlen, mir einen Büro Job zu suchen um genau sowas zu vermeiden und ich hab leider nicht richtig drauf gehört...
Soweit ich weiß kann man wen es auch Gesundheitlichen Gründen ist keine Sperre bekommen aber ich muss das genau wissen da ich mich bis morgen entscheiden muss ob ich bleibe oder gehe...
3 Antworten
Mit einer Sperrzeit musst Du auf jeden Fall rechnen, wenn Du dich nicht min. 3 Monate vor Ende des Vertrages arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet hast.
Dann droht eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung nach Paragraf 159 SGB - lll von 1 Woche.
Eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung von bis zu 12 Wochen darf es nicht geben, wenn es dafür einen wichtigen nachweisbaren Grund gab.
Also Nachweise vom Arzt besorgen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht mehr machen kannst.
Es wird nach einer Eigenkündigung keine Sperrzeit verhängt, wenn man aus sog. wichtigem Grund kündigt.
Ob in diesem Fall ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. letzlich die Gerichte.
Alternative: Krankschreiben lassen und wöhrenddessen neuen Job suchen.
Wenn der Vertrag nicht einfach nur ausläuft und du den nicht verlängern willst, tritt keine Sperrzeit ein, da es keine Kündigung oder Aufhebungsvertrag darstellt.
das einzige Sinnvolle ist das du sofort dich online arbeitsuchend meldest. Und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit dich arbeitslos meldest.