Arbeitslosengeld nach Auslauf befristeten Vertrages?

3 Antworten

Mit einer Sperrzeit musst Du auf jeden Fall rechnen, wenn Du dich nicht min. 3 Monate vor Ende des Vertrages arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet hast.

Dann droht eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitssuchendmeldung nach Paragraf 159 SGB - lll von 1 Woche.

Eine Sperrzeit wegen Eigenkündigung von bis zu 12 Wochen darf es nicht geben, wenn es dafür einen wichtigen nachweisbaren Grund gab.

Also Nachweise vom Arzt besorgen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen den Job nicht mehr machen kannst.

Es wird nach einer Eigenkündigung keine Sperrzeit verhängt, wenn man aus sog. wichtigem Grund kündigt.

Ob in diesem Fall ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. letzlich die Gerichte.

Alternative: Krankschreiben lassen und wöhrenddessen neuen Job suchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Wenn der Vertrag nicht einfach nur ausläuft und du den nicht verlängern willst, tritt keine Sperrzeit ein, da es keine Kündigung oder Aufhebungsvertrag darstellt.
das einzige Sinnvolle ist das du sofort dich online arbeitsuchend meldest. Und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit dich arbeitslos meldest.