Arbeitslosengeld bekommen und schon ein Vertrag unterschrieben?

3 Antworten

Im Vertrag vom Amt steht, bis wann der geht. Zu den Terminen wird er gehen müssen, aber er hat Anspruch auf das Geld, bis zum angegebenen Datum. Sobald er anfängt zu arbeiten, muss er das aber spätestens 1 Tag vor Antritt der Beschäftigung persönlich mitteilen.


Elant227z 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 18:14

Aber er bekommt das Geld und hat schon ein ArbeitsVertrag unterschrieben also fängt in ca 6Monaten an und muss trotzdem zu den Terminen von Arbeitsamt gehen ? Er hat ja schon ein Job fest

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BioticBlinky  26.08.2024, 18:16
@Elant227z

Dein Freund sollte dem Amt auf jeden Fall Bescheid sagen, dass er die Stelle hat und dann anfängt. Er hat ein Recht auf sein ALG1 und darf deshalb auch nicht vorher gestrichen werden.

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Elant227z 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 18:20
@BioticBlinky

Er hat Bescheid gesagt und kann bis 01.02.2025 nur chillen und sein Leben genießen und trotzdem Geld ALG 1 bekommen? Werden die da nichts machen die vom Amt ?

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BioticBlinky  26.08.2024, 18:22
@Elant227z

Nein, eigentlich dürften die dort nichts machen. Wenn er nun ALG2 bekommen würde, wäre das alles etwas anders. Ich bekomme selbst seit Ende Juni ALG1 und fange am 2.9 dieses Jahr meinen neuen Job an. Außerdem war ich 2018 schonmal ein Jahr von ALG1 abhängig. Es steht ihm zu. Er hat für sein ALG1 gearbeitet.

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Elant227z 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 18:34
@BioticBlinky

Alles klar, vielen herzlichen Dank für deine Mühe und Antwort.

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Wenn er einen festen Arbeitsvertrag hat und bis dahin Anspruch auf ALG - 1 besteht, wird er bis zum Beginn der Beschäftigung auch weiter Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten.

Er hat dennoch weiterhin eine Mitwirkungspflicht, muss also zu evtl. Terminen erscheinen, wenn es keinen wichtigen Grund gibt und unter Umständen steckt man ihn in irgendeine Maßnahme, die gerade läuft und noch freie Plätze hat.

Grundsätzlich hat er dann noch bis Ende Januar Anspruch.

Wenn er den Beginn des neuen Arbeitsplatzes jedoch hinauszögerte, wird's "brenzlig".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.