Arbeitslaptop Überwachung?

3 Antworten

Jein, es gibt immer noch Filterung deines Verhaltens. Zum Beispiel surfen im Internet.

Wenn du da aufplopst können die schon was machen.

Eine direkte Überwachung ist jedoch gesetzlich verboten, sofern nicht Spionage oder dergleichen vermutet wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung zum Fachinformatiker für Systemintegration.

Es sei denn man hat einen konkreten Verdacht. Dann dürfen solche Daten durchaus ausgewertet werden. (Private Internetnutzung kommt bei der IT Security sowieso sofort raus, das hat nichts mit Leistungs oder Verhaltenskontrolle zu tun)

Man meint damit lediglich im "Alltagsgeschäfts" wird nicht nachgeprüft oder gemessen wer wie viel macht.

Du hast vertraglich ein Verbot, das Gerät privat zu nutzen. Also hat der Arbeitgeber Zugriff auf ALLES.

Er darf z.B. nicht die Tastatur-Bewegungen zählen lassen, um daraus ein Bewertunsprofil zu erstellen.

Aber wenn du da Pornos guckst, geht das selbstverständlich in dein Verhaltensprofil ein. Dann hast du am nächsten Morgen die Kündigung im Briefkasten.


NOYB92 
Beitragsersteller
 02.08.2024, 15:17

In den Nutzungsbedingungen steht ebenfalls ausdrücklich dass nicht kontrolliert wird ob private oder berufliche Nutzung vorliegt es obliegt dem Arbeitnehmer - also auf Vertrauensbasis

Wenn ganz klar beschrieben ist, dass nichts analysiert werden darf auch Browserverlauf wird hier genannt … Wie soll dann noch eine Kontrolle möglich sein ohne gegen die eigenen Bedinungen zu verstoßen?

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