Arbeitskollege fehlt Geld, er verdächtigt mich?

7 Antworten

Was soll das für eine Anzeige sein?

Er hat einen Verdacht und den hat er angesprochen, das ist völlig korrekt. Solange er diesen unbewiesenen Verdacht nicht öffentlich verkündet, hat er sich korrekt verhalten.

Wenn Du es nicht warst, dann lass es wie es ist.

Zur Absicherung kannst Du Dich ja auch an den Chef wenden, aber nicht um den Kollegen gegenzubeschuldigen oder zu verpetzen, sondern um auch da klarzustellen, dass Du damit nichts zu tun hast, bevor das ganze die Runde macht.


Mandrax89 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 23:19

Eine Anzeige für §164  StGb, falsche Verdächtigung. Nein das ist nicht richtig ohne Beweise. Ich lass es ganz sicher nicht wie es ist. Er hat mich unschuldig verdächtigt, ich begebe mich nach 164 StgB.

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jfgonzo83  21.08.2019, 23:34
@Mandrax89

§164 StGb ist hier sowas von unzutreffend. Ließ dir den Paragraph erstmal mal durch bevor du so etwas behauptest.

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Mandrax89 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 23:35
@jfgonzo83

Sondern? er behauptet dass ich eine Straftat begonnen habe...

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bergquelle72  23.08.2019, 00:32
@Mandrax89

Wie oft willst Du das denn hier noch schreiben?

Du solltest erst mal §164 LESEN, bevor Du hier rumbrabbelst.

...und was soll "ich begebe mich" heißen? Du solltest nur Worte verwenden, deren Bedeutung Du auch kennst.

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Miit dem Chef reden?

Entweder Du oder er morgen sofort mit dem Chef reden.

Ich habe nichts gestohlen?

Dann hast Du ja nichts zu befürchten.

Soll ich Anzeige erstatten?

Der Bestohlene soll Anzeige gegen unbekannt machen.

Du kannst ggf. gegen den Bestohlenen Anzeige erstatten wegen...


Mandrax89 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 23:33

Ja wegen falscher Verdächtigung?

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johnnymcmuff  22.08.2019, 00:34
@Mandrax89

Wegen was genau Du anzeigen kannst wird man Dir bei der Polizei bestimmt sagen.

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Warte ab, ob er seine Drohung wahr macht. Wenn ja, dann würde ich mit dem Chef sprechen - der kriegt das dann eh mit. Ansonsten würde ich nicht mehr darüber sprechen.


Mandrax89 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 23:14

Ich möchte nicht, dass er wahllos umherspringt um einfach jeden verdächtigt, ohne Beweise.

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AriZona04  21.08.2019, 23:15
@Mandrax89

Das darf er. Er ärgert sich. Wahrscheinlich hat er das Geld irgendwo hingelegt und kann sich nicht erinnern! Ich würde mit dem kein freundliches Wort mehr wechseln.

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Mandrax89 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 23:21
@AriZona04

Gut, §164 würde ich gerne Wahrmachen... zur Polizei oder wo kann ich das machen? Das ist falsche Verdächtigung...

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AriZona04  21.08.2019, 23:23
@Mandrax89

Wenn Du jetzt zur Polizei gehst, machst Du Dich lächerlich. Er hat lediglich eine Behauptung aufgestellt, die Du zurückweist. Beweisen kannst weder Du, dass er was gesagt hat noch er, dass Du das Geld genommen hast. Den Gang zur Polizei kannst Du Dir noch sparen.

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Wieso hast DU ein Problem ?

Wenn du unschuldig bist dann hat ER hat ein Problem - denn er muss dir was beweisen - und aufpassen dass nicht ER am Ende Ärger kriegt.

der wird nichts machen. klingen für mich wie leere Drohungen, um herauszufinden ob du es gestohlen hast. Selbst wenn er das zur Anzeige bringt wird sich definitiv keine Kripo drum kümmern.


Mandrax89 
Beitragsersteller
 21.08.2019, 23:15

Ich möchte nicht einfach so als Dieb dargestellt werden. Falsche Verdächtigung ist doch auch ein Straftatbestand. Ich möchte dagegen vorgehen, darf ich das?

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