Arbeitskleidung Vorschrift?
Mein Arbeitgeber verlangt das wir einheitlich gekleidet sind (was wir schon sind mit T-Shirt und Jacke). Aber jetzt verlangt er das wenn einer die Jacke anhat das alle die Jacke anziehen müssen dann (auch bei 30°) und umgekehrt wenn einer keine Jacke anhat das niemand die Jacke anhat. (egal ob dann jemand friert). Ich finde jeder hat ein anderes Wärme-Kälte empfinden und sollte sich dann auch entsprechend kleiden, da wie gesagt alles Arbeitskleidung ist. Darf der Arbeitgeber sowas verlangen?
3 Antworten
Arbeitskleidung kann er verlangen. Diese muss aber dem Wetter bzw. den Temperaturen entsprechend anpassbar sein. Daher müssen immer verschiedene Kleidungsstücke zur Verfügung stehen. Jemanden in eine Kluft zu zwingen, welche Überhitzung oder Unterkühlung zur Folge hat, das ist Nötigung und ggf. Körperverletzung.
Wenn kein Betriebsrat vorhanden ist oder Gespräche auf Betriebsebene nichts bringen, dann kann man sich an die Hotline der jeweiligen Bezirksregierung wenden. Diese Hotlines für Arbeitnehmer wurden eingerichtet, um anonym Verstöße gegen Arbeitsrecht aufzuzeigen. Die Betriebe werden dann ohne Vorankündigung auf Mängel überprüft.
Er muss entweder für Entsprechende Bedingungen im Laden sorgen (Klimaanlage, Heizung) oder eine entsprechende Auswahl an Arbeitskleidung. (Wie bei der Post, DHL, PIN)
Das kommt in die gleiche Kategorie wie „Arbeitsmittel“ wie Werkzeug u.ä.
Dann das Beispiel wie bei der Post, DHL, PIN AG. Sogar kleine Unternehmen wie Bestelllieferdienste (z.B. Foodora, Wolt, usw.) Haben Winter- und Regenkleidung.
Rechtlich gibts da bestimmt was. Und selbst BWL mäßig gibts viele Gründe das zu ändern.
An der Auswahl der kleidung liegt es ja nicht. Wollte wissen ob er sowas vorschreiben darf, das man wenn einer die Arbeitsjacke anhat das alle dann die Jacke anhaben müssen egal ob dem einen bei 30° zu kalt ist und alle anderen dann eingehen bei so ner hitze die jacke tragen zu müssen. Man sieht bei Tshirts und jacke genau das wir mitarbeiter sind.
Nein kann er nicht. Wenn dann soll er diese Arbeitsanweisung als schriftliche Verfahrensanweisung offiziell kommunizieren. Dann haste was für deinen Anwalt oder den Betriebsrat.
Kannst auch die nächst höhere Ebene (lieb & sachlich) anfragen und die sollen das anonym delegieren.
Betriebsrat gibt es keinen bei uns. :( und da nichts schriftlich kam werde ich mich auch nicht dran halten. Wenn mir kalt ist ist mir nun mal kalt und ziehe dann die Arbeitsjacke an.
Ja lass dich davon nicht einschüchtern. Und wenn er wirklich die Zeit haben sollte das zu kontrollieren, tja dann hastes halt vergessen. Glaub der weiß selber dass er mit sowas nicht durchkommt und sowieso wichtigeres zu tun hat. :)
Kannst zur not auch Krank machen weil Hitzschlag oder Erkältung. Vielleicht regt ihn das zur Meinungsänderung an^^
Mal abgesehen von der Rechtlichen Lage würde ich bei so einem Arbeitgeber eh nicht mehr arbeiten wollen. Da würde ich mir vorkommen wie im Strafgefangenenlager.
Ich suche ja schon was neues, finde aber nichts und brauche das Geld.
Das ist mieß. Ich würde noch so lange durchziehe bis du was neues hast und dann die Biege machen. Kann man sich ja nicht ausmalen. Hab eine Ausbildung als Verkäufer gemacht, hätte ich dann da mit nem T Shirt in der Tiefkühlung und mit der Winterjacke im Hochsommer draußen entsorgen sollen oder wie? xD
Laut meinem Arbeitgeber ja xD vor allem man sieht bei Tshirts und jacke das wir Mitarbeiter sind.
Wir sind ja draussen und nicht in einem gebäude.
Die Auswahl haben wir ja mit Tshirt und Jacke. Aber die vorschrift das alle dann das gleiche anhaben egal ob es einem kalt ist ist fragwürdig.