Arbeitsbescheinigung nur von den letzten 12 Monaten?
Davor war ich in einer anderen Firma angestellt. Ist doch aber auch umständlich, wenn man erst die eine schickt und später erfährt, dass noch eine Bescheinigung nötig ist.
Ist man in dem Zeitraum, in dem man dann wartet, nicht ohne Krankenversicherung? Ich weiß, man ist 4 Wochen nachversichert, aber wenn alles dann seine Zeit braucht, steht man ohne KV da ... die Beiträge werden ja erst mit Bewilligung des ALG 1 gezahlt.
LG
3 Antworten
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Die Arbeitsbescheinigung der letzten Beschäftigung muss vollständig sein, seit Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet diese elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.
Je nachdem wie lange Du deine letzte Beschäftigung hattest, kann es unter Umständen erforderlich werden, entsprechende Nachweise über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren zu erbringen.
Wenn Du angenommen min. 2 Jahre beim letzten Arbeitgeber beschäftigt warst, dann sollte eine vollständige Arbeitsbescheinigung ausreichend sein.
Sollte die Bearbeitung deines Antrags länger dauern und dich deine Krankenkasse wegen des KK - Beitrags anschreiben, dann teilst Du ihnen mit, dass dein ALG - 1 Antrag noch in Bearbeitung ist.
Wird der Antrag im nachhinein bewilligt, zahlt die Agentur für Arbeit die ausstehenden Beiträge an die Krankenkasse nach.
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Dann wird eine Arbeitsbescheinigung vom letzten Arbeitgeber nicht ausreichen.
Die Agentur für Arbeit wird dann den max.möglichen Anspruch prüfen wollen und der läge unter 50 Jahren bei max. 12 Monaten ALG - 1 Anspruch.
Dafür muss man aber innerhalb von 30 Monaten min. 24 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Das wird die Agentur für Arbeit durch entsprechende Arbeitsbescheinigung der vorherigen Arbeitgeber prüfen wollen.
Bitteschön
Danke für die ausführliche Antwort. Die AfA kann aber auch sehen, in welchen Zeiträumen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vom AG gezahlt wurden, oder? LG
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Anhand der Arbeitsbescheinigung bzw. Bescheinigungen ja und die Kosten werden zwischen dir und dem Arbeitgeber verteilt.
Aber darauf komme es ja nicht an, der Anspruch berechnet sich im Regelfall aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, nach dem Alter und wie lange Beiträge in die Arbeitslosenversicherung innerhalb von 30 Monaten eingezahlt wurden.
Bei älteren Menschen ab Vollendung des 50 Lebensjahres dann entsprechend über einen längeren Zeitraum, weil da der Anspruch ab Vollendung des 50 Lebensjahres stufenweise bis zu 24 Monaten steigen kann.
Bitteschön
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Du mußt halt die gewünschten Bescheinigungen einreichen.
Den Zeitraum bis zur Bewilligung mit der Krankenkasse klären.
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Hallöchen, meiner Ansicht nach bist du ab arbeitssuchend und arbeitslos melden auch krankenversichert. Rückwirkend
Danke, mal schauen. Die Beschäftigung beim jetzigen geht jz knapp über 1 Jahr, davor woanders. Leider vermute ich, dass mein jetziges bald endet. LG