Arbeitsbescheinigung nur von den letzten 12 Monaten?

3 Antworten

Die Arbeitsbescheinigung der letzten Beschäftigung muss vollständig sein, seit Januar 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet diese elektronisch an die Agentur für Arbeit zu übermitteln.

Je nachdem wie lange Du deine letzte Beschäftigung hattest, kann es unter Umständen erforderlich werden, entsprechende Nachweise über einen Zeitraum von 2 bis 5 Jahren zu erbringen.

Wenn Du angenommen min. 2 Jahre beim letzten Arbeitgeber beschäftigt warst, dann sollte eine vollständige Arbeitsbescheinigung ausreichend sein.

Sollte die Bearbeitung deines Antrags länger dauern und dich deine Krankenkasse wegen des KK - Beitrags anschreiben, dann teilst Du ihnen mit, dass dein ALG - 1 Antrag noch in Bearbeitung ist.

Wird der Antrag im nachhinein bewilligt, zahlt die Agentur für Arbeit die ausstehenden Beiträge an die Krankenkasse nach.


Inkognito-Nutzer   15.07.2024, 07:06

Danke, mal schauen. Die Beschäftigung beim jetzigen geht jz knapp über 1 Jahr, davor woanders. Leider vermute ich, dass mein jetziges bald endet. LG

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isomatte  15.07.2024, 07:11
@Inkognito-Beitragsersteller

Dann wird eine Arbeitsbescheinigung vom letzten Arbeitgeber nicht ausreichen.

Die Agentur für Arbeit wird dann den max.möglichen Anspruch prüfen wollen und der läge unter 50 Jahren bei max. 12 Monaten ALG - 1 Anspruch.

Dafür muss man aber innerhalb von 30 Monaten min. 24 Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen und Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Das wird die Agentur für Arbeit durch entsprechende Arbeitsbescheinigung der vorherigen Arbeitgeber prüfen wollen.

Bitteschön

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Inkognito-Nutzer   15.07.2024, 08:01
@isomatte

Danke für die ausführliche Antwort. Die AfA kann aber auch sehen, in welchen Zeiträumen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vom AG gezahlt wurden, oder? LG

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isomatte  15.07.2024, 09:38
@Inkognito-Beitragsersteller

Anhand der Arbeitsbescheinigung bzw. Bescheinigungen ja und die Kosten werden zwischen dir und dem Arbeitgeber verteilt.

Aber darauf komme es ja nicht an, der Anspruch berechnet sich im Regelfall aus dem durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate, nach dem Alter und wie lange Beiträge in die Arbeitslosenversicherung innerhalb von 30 Monaten eingezahlt wurden.

Bei älteren Menschen ab Vollendung des 50 Lebensjahres dann entsprechend über einen längeren Zeitraum, weil da der Anspruch ab Vollendung des 50 Lebensjahres stufenweise bis zu 24 Monaten steigen kann.

Bitteschön

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Du mußt halt die gewünschten Bescheinigungen einreichen.

Den Zeitraum bis zur Bewilligung mit der Krankenkasse klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Hallöchen, meiner Ansicht nach bist du ab arbeitssuchend und arbeitslos melden auch krankenversichert. Rückwirkend