Arbeitsbeginn 01.09, Gehaltauszahlung 6. Oktober?
Zählt die Gehaltsauszahlung für Folgemonat oder zählt es Ende Monat?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Arbeitsrecht, Recht
Das ist durchaus üblich, wenn z.B. die Tagesarbeitsstunden erst am Ende des Monats ausgewertet werden können. In diesem Jahr kommt ja noch dazu, dass der Feiertag 3.10. auf einen Donnerstag fällt
Gehalt würde immer zum 6. des monats kommen, Zählt es als Folgemonat?