Arbeitsauftrag bewerten?

6 Antworten

Sie hat euch anscheinend einen benoteten Arbeitsauftrag gegeben, den ihr bis zu einem bestimmten Stichtag zu beenden hattet. Dafür hattet ihr u.a. auch Zeit im Unterricht.

Du hättest dir aber keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn du den Arbeitsauftrag zu Hause erledigt hättest oder entsprechend den Inhalt dieser Stunde nachgearbeitet und ihn der Lehrerin dann abgegeben hättest, oder?

Es ist deine Pflicht die Inhalte des Unterrichts nachzuarbeiten, das steht fest. Selbst wenn man sich auf den Standpunkt stellen möchte, dass du es NICHT hättest zu Hause machen und zu genau dem Zeitpunkt wie alle anderen abgeben müssen.

Insofern: Ja, ich denke sie kann die 6 geben.


Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 12:56

Ich bin ja nicht Krankgeschrieben sondern bin auf einem Workshop wo ich auch Schule mache dazu bin ich immer noch auf diesem Workshop. Ich könnte den Arbeitsauftrag also noch nachreichen wenn ich wieder komme

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Wenn du befreit warst ist es deine Pflicht die Aufgaben nachzuholen und da du es abgeben solltest und es nicht getan hast, ist es eine nicht erbrachte Leistung und somit ist die Note 6 gerechtfertigt.


Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 12:55

Ich bin nicht Krankgeschrieben sondern befreit und das bin ich immernoch. Ich könnte das nachreichen wenn ich wieder da wäre

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Matz777  25.06.2024, 12:56
@Monigott

Es ist trotzdem deine Pflicht den versäumten Unterricht nachzuholen

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Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 12:59
@Matz777

Ja Wobei das in der Oberstufe nicht mehr so ist. Ich würde den Arbeitsaufnahme haben zu der nächsten Stunde halt

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Ja, das ist vollkommen in Ordnung. Es ist deine Pflicht die verpasste Stunde nachzuarbeiten.


Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 13:00

Ich würde es ja nachreichen, aber zurzeit bin ich ja noch Abgemeldet

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cleee2  25.06.2024, 13:09
@Monigott

Dann sprich mit deiner Lehrerin, wie ihr das am besten lösen könnt.

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Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 13:12
@cleee2

Ja trotzdem danke für ihre schnelle Antwort

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Ja, darf sie.

Es zählt letztendlich nicht wann du es machst, sondern dass du es machst.

In der Unterrichtsstunde hat sie nur deswegen gesagt, weil sie euch das nicht als Hausaufgabe aufgeben wollte.


Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 12:54

Aber ich war nicht da als wir das bearbeiten sollten

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BeviBaby  25.06.2024, 12:55
@Monigott

Es war ein Arbeitsauftrag. Wann ihr den konkret bearbeitet ist egal. Sie hat euch eine Stunde Zeit gegeben, ihr hättet ihn aber genauso zu Hause machen können, oder?

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Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 12:57
@BeviBaby

Ja aber das würde dann als Hausaufgabe zählen und ich habe gelesen das man die nicht bewerten darf. Die Stunde war ich ja nicht da wo wir ihn bearbeiten sollten

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BeviBaby  25.06.2024, 13:08
@Monigott

Hausaufgaben darf man sehr wohl bewerten, spielt hier aber keine Rolle, weil es keine Hausaufgabe war, sondern ein Arbeitsauftrag, für den ihr entsprechend Zeit hattet.

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Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 13:10
@vanilleschnitte

Denn Hausaufgaben zu benoten widerspricht geltenden Landes­ge­setzen, etwa in Bayern: Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen trifft Regelungen zum Nachweis des Leistungs­stands, zur Bewertung der Leistungen und zu Zeugnissen. „Hausaufgaben“ sind im Gesetz allerdings nicht erwähnt.. Man darf sie folglich nicht bewerten

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Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 13:10
@BeviBaby

Wo ich zu der Zeit nicht anwesend war

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Monigott 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 13:11
@BeviBaby

doch sie meinte in der nächsten Stunde

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Lehrer wissen im Allgemeinen sehr genau, was sie dürfen und was nicht. Von daher würde ich mal davon ausgehen, dass sie recht hat,