Arbeitsamt nervt, was tun?
Hallo, ich hab ein Problem und zwar nervt mich das Arbeitsamt ziemlich. Ich leide an Depressionen und bin arbeitslos. Ich bekomme den normalen Harz IV Regelsatz. Nun möchte das Arbeitsamt aber, dass ich mich auf Stellen etc. bewerbe um einen neuen Job zu finden, dass ist aber nicht möglich, weil ich keine Kraft habe und den Job eh nicht lange machen würde.
LG
13 Antworten
Um ALG2 zu bekommen, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Entsprechend bist du da dann auch verpflichtet, Bewerbungen zu schreiben.
Wenn du wegen einer Erkrankung nicht erwerbsfähig bist, musst du das nachweisen, weil du dann eventuell Gelder aus anderen "Töpfen" bekommst. Sprich, hier braucht es ärztliche Atteste bzw. Gutachten. Hier ist es deine Pflicht, das deinem Sachbearbeiter mitzuteilen und dann die entsprechenden Nachweise zu erbringen (meist früher oder später amtsärztliche Untersuchung).
Geh zum Arzt, lass dir die Depression bescheinigen, begib dich in Therapie und leg die Dokumente diesbezüglich dem Amt vor.
Nach deiner Depression kannst du wieder arbeiten gehen.
Hallo Kingoet
Befindest du dich denn offiziell in Behandlung/Therapie oder ist das durch einen Psychologen bei dir diagnostiziert worden?
Falls nicht, solltest du das dringend nachholen und einreichen. Damit lösen sich die Probleme meist.
Wenn du an Depressionen leidest, solltest du ja ohne Probleme vom Arzt krank geschrieben werden. Da wirst du dann erstmal eine kurze Zeit lang nicht mehr „genervt“.
Im absoluten Härtefall kannst du dem (ich schätze mal du meinst nicht das Arbeitsamtes) Jobcenter mitteilen, dass du beim Amtsarzt vorstellig werden möchtest um deine Arbeitsfähigkeit feststellen zu lassen.
Wird dort festgestellt, dass du maximal 3 Stunden pro Woche arbeitsfähig bist, wird dich das Jobcenter die nächsten 6 Monate nicht mehr „nerven“.
das ist doch selbstverständlich, dass du dich auf stellen bewirbst und zügig deinen bedarf durch eigenes einkommen selbst deckst.
nur deswegen bekommst du alg2, weil du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst. tust du das nicht, hast du keinen anspruch auf leistungen.