Arbeitnehmer verlässt Firma und löscht vorher alle seine Mails. Ist das erlaubt?

4 Antworten

abgesehen davon, dass das für eine ITler bloß ein paar Handgriffe sind, die wieder herzustellen (wenn die eine auch nur halbwegs vernünftige Sicherungskaskade fahren): nein, das darf er nicht, denn seine dienstlichen E-Mails sind Eigentum des Arbeitgebers! (und andre hat er während er Arbeitszeit udn auf Geräten des AG nicht zu schreiben)


NurderSCF 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 08:41

Ich habe gelesen das personenbezogene Daten eines Mitarbeiters welches die Firma verlässt, gelöscht werden müssen darunter soll auch das Postfach zählen.

Leider aber nirgends genau wie es rechtlich geregelt sei wenn ein Arbeitnehmer vorher die Mails löscht.

horribiledictu  13.09.2024, 08:44
@NurderSCF

(dann müsste mein AG auch die von mir erstellten Patientendokumentationen etc löschen, wenn ich das Unternehmen verlasse!) - zu deren Aufbewahrung ist er aber sogar gesetzlich verpflichtet!)

du kannst ein Unternehmen nicht zwingen, für sie wirtschaftlich wichtige Daten zu löschen, für deren Erstellung sie einen MA bezahlt hat - dazu zählt auch sein mailverkehr mit Kunden und Kollegen.

NurderSCF 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 08:50
@horribiledictu

Es betrifft in dem Fall ja E-Mails die wenn Sie wichtig waren sowieso in Akten abgelegt werden mussten.

Kann es zu rechtlichen Folgen führen wenn man als Arbeitgeber Mails aus seinem personenbezogenen Mailpostfach gelöscht hat?

iQa1x  13.09.2024, 08:54
@NurderSCF

Wenn es eine andere gesetzliche Grundlage gibt, die eine Aufbewahrung verschreibt, gilt diese vorrangig und die Daten dürfen nicht gelöscht werden. Für geschäftliche Korrespondenz kann sich schon aus dem Steuerrecht eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren ergeben.

NurderSCF 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 09:00
@iQa1x

@iQa1x Aber braucht es dafür nicht eine Archivierungssoftware?

man kann ja auch versehentlich Mails löschen.

horribiledictu  13.09.2024, 09:01
@NurderSCF

eine versehentliche Löschung auch von mails ist ausgeschlossen, wenn das Unternehmen auch nur halbwegs sicher mit Daten umgeht siehe: Sicherungskaskade!

iQa1x  13.09.2024, 09:04
@NurderSCF

Ja, natürlich sollte man dafür eine entsprechende Software einsetzen. Wobei ich nicht weiss, ob das ggf. erst ab einer gewissen Betriebsgröße vorgeschrieben ist.

SchakKlusoh  13.09.2024, 21:33
@NurderSCF

Das kannst du nur in einem Meinungsartikel gelesen haben. Lies das Datenschutzgesetz.

§ 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses

(1) Personenbezogene Daten von Beschäftigten dürfen für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.

...

https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html

SchakKlusoh  13.09.2024, 21:36
@NurderSCF
Leider aber nirgends genau wie es rechtlich geregelt sei wenn ein Arbeitnehmer vorher die Mails löscht.

Doch.

LAG Hamburg: Löschen betrieblicher Daten und E-Mails kann außerordentliche Kündigung rechtfertigen

cc) Die weitere Kündigung vom 14. Oktober 2020 wird durch die Beklagte darauf gestützt, dass der Kläger pflichtwidrig E-Mails gelöscht hat

https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/6285-LAG-Hamburg-Loeschen-betrieblicher-Daten-und-E-Mails-kann-ausserordentliche-Kuendigung-rechtfertigen-das-blosse-Kopieren-betrieblicher-Daten-ohne-unzulaessige-Verwendung-genuegt-nicht.html

SchakKlusoh  13.09.2024, 21:38
@NurderSCF
Es betrifft in dem Fall ja E-Mails die wenn Sie wichtig waren sowieso in Akten abgelegt werden mussten.

Akten können auch elektronisch sein.

cc) Die weitere Kündigung vom 14. Oktober 2020 wird durch die Beklagte darauf gestützt, dass der Kläger pflichtwidrig E-Mails gelöscht hat

https://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/6285-LAG-Hamburg-Loeschen-betrieblicher-Daten-und-E-Mails-kann-ausserordentliche-Kuendigung-rechtfertigen-das-blosse-Kopieren-betrieblicher-Daten-ohne-unzulaessige-Verwendung-genuegt-nicht.html

Ich würde mal behaupten, dass ist allgemein üblich. An das Postfach sollte ja eh keiner sonst dran können.

Was wichtig oder noch offen ist, muss man doch eh an den Chef oder die Kollegen weiter leiten.


SchakKlusoh  13.09.2024, 09:38

Nein. Man darf keien Mails löschen, die für die Firma von Relevanz ist,

Man darf auch keine Unterlagen in Papierform in den Schredder werfen.

Ist das erlaubt?

Grundsätzlich ja, außer in der Arbeitsanweisung oder im Vertrag steht etwas anderes. für gewöhnlich ist davon auszugehen das relevanter Schriftverkehr gem. den betriebsinternen Strukturen eh abgelegt werden muss.

Wenn mutwillig relevante Mails gelöscht werden und der Firma dadurch ein schaden entsteht, dann ist dies natürlich nicht erlaubt.

Sofern es sich um private Mails handelt sollten diese zwingend gelöscht werden, da diese für gewöhnlich nichts auf einem Arbeitsrechner zu suchen haben.

Aber für dich zur Info, sofern ihr einen Mailserver nutzt, sind die Mails nach dem Löschen auf dem PC für gewöhnlich nicht weg. Wir machen z.B. 3x täglich eine Datensicherung aller Mails.

Nein

Die Mails "gehören" der Firma.

Das ist so, als würde man Unterlagen aus Papier vernichten.