Arbeitgeber will originales Infektionsschutzgesett?

2 Antworten

Ich nehme an, Du willst in der Gastronomie arbeiten und Dein Chef meint die Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ?

Es ist richtig, dass Deine Unterlagen Dir gehören und Du sie nicht aus der Habd geben solltest.

Aaaaaber : Wenn der Betrieb Deines Chefs kontrolliert wird, müssen diese Bescheinigungen von allen anwesenden Mitarbeitern vorgelegt werden - und zwar im Original, eine Kopie akzeptiert die Behörde nicht und schließt dann u.U. sogar umgehend das Lokal oder was auch immer.

Frag Deinen Chef nach dem Grund. Vermutlich will er nur sicher stellen, dass bei einer Kontrolle alle Original Bescheinigungen da sind. Wenn das so ist, dann gib sie ihm aber mach vorher eine Kopie. Und lass Dir zeigen, dass sie ordnungsgemäß in einem Ordner verwahrt wird und nicht irgendwo in 'ner Schublade landet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hellogf 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 13:28

Aber was wenn ich irgendwann mal wieder das Original brauche,dann habe ich doch nur eine kopie

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Knattergreis  06.02.2022, 14:16
@Hellogf

Wenn Du da irgendwann wieder aufhörst zu arbeiten, lässt Du es Dir natürlich zurück geben. Oder Du sagst Deinem Chef, dass Du das nicht willst und dass Du es lieber immer mit zur Arbeit schleppen willst. Ich glaube nicht, dass er sich darauf einlassen wird - aber frag ihn ruhig. Oder Du gehst dorthin, wo Du die Brscheinigung her hast, zeigst sie vor und sagst denen, dass Du eine zweite brauchst.

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GutenTag2003  07.02.2022, 12:23
@Hellogf

Verlässt Du das Unternehmen, bekommst Du Dein Original zurück.

§ 43 I... ist folgendes geregelt.

(5) Die Bescheinigung nach Absatz 1 und die letzte Dokumentation der Belehrung nach Absatz 4 sind beim Arbeitgeber aufzubewahren. Der Arbeitgeber hat die Nachweise nach Satz 1 und, sofern er eine in § 42 Abs. 1 bezeichnete Tätigkeit selbst ausübt, die ihn betreffende Bescheinigung nach Absatz 1 Satz 1 an der Betriebsstätte verfügbar zu halten und der zuständigen Behörde und ihren Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Bei Tätigkeiten an wechselnden Standorten genügt die Vorlage einer beglaubigten Abschrift oder einer beglaubigten Kopie.

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Das Original gehört dir und niemanden anderen.

Dein Chef kann sich eine Kopie machen und dir das Original zurück geben.


Knattergreis  06.02.2022, 11:57

Damit wird der Chef nicht zufrieden sein. Bei einer Kontrolle will die Behörde die Original-Bescheinigungen sehen. Hat einer der Mitarbeiter sie nicht dabei, steht der Chef vor einem Problem. Ich denke er will das Original um sicher zu stellen, dass das nicht passiert und es da ist, wenn die Behörde kommt. Kann ich auch verstehen.

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