Darf ich ein erweitertes Führungszeugnis (grün) vom Bundesamt für Justiz eine Kopie machen?
Ich habe heute die originalen Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz erhalten.
Ich muss diesen Führungszeugnis per Post an meinen Arbeitgeber zuschicken. Darf ich die Führungszeugnis für mich selbst eine Kopie machen?
Muss man für sich selbst auch einen haben und die originalen an Arbeitgeber geben?
3 Antworten
Wenn Du die Kopie weiter geben willst wirst Du sie dir beglaubigen lassen müssen. Natürlich kannst Du eine Kopie für dich behalten, aber wo zu, dergleichen hat einen transitiven Wert, wenn Du Morgen ein neues Brauchst, hat auch der nächste Anrecht auf ein Original.
Kopien davon darfst du machen.
Ob der Arbeitgeber das Original braucht oder eine Kopie für ihn reicht, musst du ihn fragen.
Ich würde dem Arbeitgeber nur eine Kopie geben und das Original behalten.
Originale behält man immer selbst, wenn nicht ein Original gefordert ist.