Arbeitgeber übernimmt Kosten für Kleidung, ich habe aber schon Mwst bezahlt, was nun?

5 Antworten

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Er kann den vollen Betrag, den du erstattet bekommst, brutto als Betriebsausgabe im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG ansetzen. Vorsteuer kann er nicht geltend machen, weil der Rechnungsadressat falsch ist, vlg. § 14 UStG.

Für dich ist es eine steuerfreie Einnahme, die deinen Bruttoarbeitslohn nicht erhöht, § 3 Nr. 31 EStG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du müsstest den kompletten Rechnungsbetrag bekommen. Das Unternehmen kümmerte sich dann vermutlich darum, die bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.


Xevar 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 20:52

Alles klar, danke. Die Steuer landet am ende ja sowieso beim Finanzamt, dann kann dieses ja auch ohne probleme meinem Arbeitgeber diese wieder erstatten. vorallem wenn der Zahlungsbeleg mit Mwst vorliegt. so mein Grundgedanke^^

wie der Lebenszyklus einer Qualle. hört nie auf ^^

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Zumindest für den Zeitbereich, in dem diese Unternehmen diese Betriebsausgaben noch absetzen kann, solltest Du Deine Auslagen erstasttet bekommen.

Und zwar inkl. Mehrwertsteuer. Das UNternehmen würde beim Kaufen ja auch die Mehrwertsteuer bezahlen. Aber das UNternehmen verrechnet diese Mehrwertsteuer später mit dem Finanzamt.

Besser wäre es wenn die Rechnung auf die Firma ausgestellt ist. Sonst könnte es Probleme beim Vorsteuerabzug geben

Er bekommt nur den Netto-Preis erstattet


Wicht123532  06.02.2022, 20:54

Das Finanzamt zahlt doch nicht die Arbeitskleidung. Der Betrag kann lediglich abgesetzt werden.

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Xevar 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 20:58
@Wicht123532

Ich glaube/hoffe er meinte mich damit und nicht meinen Arbeitgeber, sonst ist es ja totaler schwachsinn den er da von sich gibt :) Dann würde jeder Arbeitgeber die Kleidung zahlen, von socken bis Haargummis :D

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Xevar 
Beitragsersteller
 06.02.2022, 20:53

Das wissen sie sicher? oder reine Spekulation?

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