Arbeitgeber übernimmt Kosten für Kleidung, ich habe aber schon Mwst bezahlt, was nun?
Hallöchen,
Kurz und Knackig, mein Arbeitgeber bezahlt die Arbeitskleidung, nach zisch Jahren wollte ich das Angebot mal entgegennehmen. (Kleiner Familienbetrieb, deshalb immer auf eigene kappe gekauft, da alle so Nett und zuvorkommend sind.)
Jetzt habe ich mir wieder neue Hosen, Jacke, Handschuhe etc zu mir bestellt wie sonst auch. Die Rechnung inklusive Märchensteuer habe ich bereits gezahlt. (E.S)
Die Rechnung/Quittung? wollte ich die Tage meinem Chef überreichen.
Bekomme ich nun die volle Rechnung erstattet inklusive Märchensteuer oder nur den teil ohne Mwst? Bekommt mein Arbeitgeber die Steuern jetzt noch vom Finanzamt erstattet oder ist das nun hinfällig weil ich bereits gezahlt habe?
Schonmal danke für die Antworten.
PS: Wenn etwas unverständlich ist, gerne nachfragen, Hauptsache ihr helft mir weiter. <3
Mfg Xevar :)
5 Antworten
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Er kann den vollen Betrag, den du erstattet bekommst, brutto als Betriebsausgabe im Sinne des § 4 Abs. 4 EStG ansetzen. Vorsteuer kann er nicht geltend machen, weil der Rechnungsadressat falsch ist, vlg. § 14 UStG.
Für dich ist es eine steuerfreie Einnahme, die deinen Bruttoarbeitslohn nicht erhöht, § 3 Nr. 31 EStG.
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Du müsstest den kompletten Rechnungsbetrag bekommen. Das Unternehmen kümmerte sich dann vermutlich darum, die bezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen.
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Alles klar, danke. Die Steuer landet am ende ja sowieso beim Finanzamt, dann kann dieses ja auch ohne probleme meinem Arbeitgeber diese wieder erstatten. vorallem wenn der Zahlungsbeleg mit Mwst vorliegt. so mein Grundgedanke^^
wie der Lebenszyklus einer Qualle. hört nie auf ^^
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Zumindest für den Zeitbereich, in dem diese Unternehmen diese Betriebsausgaben noch absetzen kann, solltest Du Deine Auslagen erstasttet bekommen.
Und zwar inkl. Mehrwertsteuer. Das UNternehmen würde beim Kaufen ja auch die Mehrwertsteuer bezahlen. Aber das UNternehmen verrechnet diese Mehrwertsteuer später mit dem Finanzamt.
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Besser wäre es wenn die Rechnung auf die Firma ausgestellt ist. Sonst könnte es Probleme beim Vorsteuerabzug geben
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Er bekommt nur den Netto-Preis erstattet
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Ich glaube/hoffe er meinte mich damit und nicht meinen Arbeitgeber, sonst ist es ja totaler schwachsinn den er da von sich gibt :) Dann würde jeder Arbeitgeber die Kleidung zahlen, von socken bis Haargummis :D
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Das Finanzamt zahlt doch nicht die Arbeitskleidung. Der Betrag kann lediglich abgesetzt werden.