Arbeiten trotz Krankschreibung / Ersatzarbeit?

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Nein bist du nicht verpflichtet. Eine Krankschreibung ist immer absolut. Da kann sich der AG wehren wie der will, aber du kannst auf deine 2 Wochen bestehen. Anders wäre es wenn es dir körperlich gut geht und du von selbst aus, wieder zur Arbeit erscheinst. Dann kannst du natürlich arbeiten gehen.

Nein, verpflichtet bist Du nicht.

Aber wahrscheinlich muss jetzt jemand aus dem Büro Deine Außenarbeit übernehmen. Und im Pflegebereich wird jede Hand gebraucht.

Ich persönlich wäre dankbar. Ich musste mal 3 Monate mit einem gebrochenen Fuß zu Hause bleiben, weil mein Arbeitsplatz ohne Auto und gesunde Füße unerreichbar war. Mir ist die Decke auf den Kopf gefallen.

Frech ist das nicht, nur verzweifelt.


kabatee  16.09.2021, 17:00

Das ist die Sache des Chefs wieder die Büro Arbeit erledigt. Die Frau soll sich ja auch erholen, damit die wieder einsatzfähig wird. Gerade bei BG Sachen alles rausholen.

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Seeheldin  16.09.2021, 17:02
@kabatee

Ich habe selbst schon Abteilungen geführt. MitarbeiterInnen mit Deiner Arbeitseinstellung waren mir immer die Liebsten - und sind es bis heute. Wenn die Arbeit nicht gemacht wird, kann das auch zu Liquidationsproblemen führen - bis in die Insolvenz. Und dann ist das Gejammere auch groß.

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kabatee  16.09.2021, 17:08
@Seeheldin

Die Bezahlung bekommt der Arbeitgeber von der BG zurück. Die Mitarbeiterin muss sehen, dass es ihr gut geht. Kann sie nicht mehr gibt es keinen Dank dafür dass die sich aufgearbeitet hat. Der Chefarzt der Rehaklinik in der ich wegen Burnout war, sagte was geht ihnen der Chef an. Alles was mit Arbeitsplanung zu tun hat ist Sache des Chefs! Ich ging in Rente und es stimmt keiner dankt es einem weil man sich für die Firma aufgearbeitet hat. Darum ist deine Ansicht falsch!!!!

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Nein du bist dazu nicht verpflichtet. Dein Chef würde das bestimmt auch nicht der BG melden, da diese deine Ausfallzeiten bezahlt. Ich wäre sofrei und würde humpelnd zum Arzt gehen und noch Mal eine oder zwei Wochen daran hängen!