Arbeiten an Silverstern etc?

4 Antworten

nach dem §10 des Arbeitszeitgesetz dürfen Auszubildende nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn die gleiche Arbeit auch genauso gut an einem Werktag erledigt werden könnte. Allerdings dienen alle Regelungen dem eindeutigen Ziel, dass Ausbildungsziel zu erreichen und somit alle nötigen Inhalte im vollen Umfang zu vermitteln. Wenn für diesen Zweck die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen unabwendbar und begründet ist, so muss der Azubi auch an diesen Tagen arbeiten.

Am ersten Weihnachtsfeiertag, Neujahr, am ersten Osterfeiertag und am ersten Mai gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot für Jugendliche. Am Heiligen Abend und zu Silvester darf der minderjährige Azubi nur bis 14 Uhr arbeiten (tägliche Obergrenze von max. 8,5h). Die ausgefallenen Tage dürfen auf andere Werktage verlegt werden, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40h nicht überschritten wird.

https://www.azubiscout.com/auszubildende-duerfen-an-gesetzlichen-feiertagen-arbeiten-oder-doch-nicht/

An Sonn und Feiertagen dürfen Jugenedliche nicht arbeiten. allerdings gibt es Ausnahmen: Eben zum Beispiel in der Pflege.

Heiligabend und Silvester darfst (bzw musst du bis 14 Uhr arbeiten so es dein AG so will). Am 2. Feiertag gelten soweit ich weiß die normalen Regelungen.

am 1. Feiertag und Neujahr darfst du gar nicht arbeiten

Rosenmontag ist völlig außen vor das ist kein Feiertag sondern ein ganz normaler ARbeitstag

https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/20045

Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.

Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG der 25. Dezember, der 1. Januar, der erste Osterfeiertag und der 1. Mai ausgenommen sind. Weiterhin dürfen Jugendliche am 24. und 31. Dezember nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden.

1) Ist nicht Weihnachten und auch kein Feiertag

4) Ist kein Feiertag

6) Ist kein Feiertag