Arbeiten an Silverstern etc?
Hallo ich bin 16 Jahre alt und gehe am 1.10 in die Ausbildung als Pflegefachkraft. Ich wollte mal nachfragen ob ich an folgenden Tage arbeiten muss oder ob es verboten ist da ich unter das Jugendschutz gesetzt falle. Und wie sieht es sonntags und samstags aus dürfte ich da arbeiten oder nicht weil in dem Beruf ist es ja üblich auch mal am Wochenende zu arbeiten?
Das sind die Tage:
1) Weihnachten (24.12)
2) 1. Weihnachtstag (25.12)
3) 2. Weihnachtstag (26.12)
4) Silvester (31.12)
5) Neujahr (01.01)
6) Rosenmontag (Fasching)
Ich hoffe das mir jemand helfen kann ich.
Und was ich mich noch frage ist wenn ich zum Beispiel an diesen Tagen nicht arbeiten darf Word mir das von meinem Urlaub abgezogen oder wie ist das dann genau?
Danke schonmal im Voraus 😊
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Deepdiver/1444748416_nmmslarge.jpg?v=1444748416000)
nach dem §10 des Arbeitszeitgesetz dürfen Auszubildende nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn die gleiche Arbeit auch genauso gut an einem Werktag erledigt werden könnte. Allerdings dienen alle Regelungen dem eindeutigen Ziel, dass Ausbildungsziel zu erreichen und somit alle nötigen Inhalte im vollen Umfang zu vermitteln. Wenn für diesen Zweck die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen unabwendbar und begründet ist, so muss der Azubi auch an diesen Tagen arbeiten.
Am ersten Weihnachtsfeiertag, Neujahr, am ersten Osterfeiertag und am ersten Mai gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot für Jugendliche. Am Heiligen Abend und zu Silvester darf der minderjährige Azubi nur bis 14 Uhr arbeiten (tägliche Obergrenze von max. 8,5h). Die ausgefallenen Tage dürfen auf andere Werktage verlegt werden, wenn die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 40h nicht überschritten wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Nordseefan/1444745053_nmmslarge.jpg?v=1444745053000)
An Sonn und Feiertagen dürfen Jugenedliche nicht arbeiten. allerdings gibt es Ausnahmen: Eben zum Beispiel in der Pflege.
Heiligabend und Silvester darfst (bzw musst du bis 14 Uhr arbeiten so es dein AG so will). Am 2. Feiertag gelten soweit ich weiß die normalen Regelungen.
am 1. Feiertag und Neujahr darfst du gar nicht arbeiten
Rosenmontag ist völlig außen vor das ist kein Feiertag sondern ein ganz normaler ARbeitstag
![](https://images.gutefrage.net/media/user/OrangeLila/1634343333648_nmmslarge__86_27_334_334_a2783aa9f867baf22cdbdaa0d0b93ce7.png?v=1634343334000)
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/20045
Die Beschäftigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen ist gemäß § 17 Abs.1 und § 18 Abs.1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG grundsätzlich verboten.
Von diesem Verbot gibt es aber Ausnahmen. So ist beispielsweise die Beschäftigung Jugendlicher in Alten- und Pflegeheimen zulässig (§ 17 Abs.2 Nr.1 JArbSchG und § 18 Abs.2 JArbSchG), wobei von dieser Ausnahmeregelung gemäß § 18 Abs.2 JArbSchG der 25. Dezember, der 1. Januar, der erste Osterfeiertag und der 1. Mai ausgenommen sind. Weiterhin dürfen Jugendliche am 24. und 31. Dezember nicht nach 14 Uhr beschäftigt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Antitroll1234/1444748954_nmmslarge.jpg?v=1444748954000)
1) Ist nicht Weihnachten und auch kein Feiertag
4) Ist kein Feiertag
6) Ist kein Feiertag