Arbeit? Sonderurlaub wegen Gerichtstermin?
Hallo zusammen,
ich war Zeuge bei einem Autounfall und muss jetzt zum Gericht gehen um als Zeuge auszusagen. Muss ich meinem Arbeitgeber meine Vorladung zeigen um Sonderurlaub zu bekommen und muss ich meinem Arbeitgeber sagen, wieso an diesem Tag Urlaub nehmen muss? Oder kann ich einfach so Sonderurlaub einreichen?
Danke
4 Antworten
Oder kann ich einfach so Sonderurlaub einreichen?
Nein, das kannst Du nicht und ob es sich um "bezahlten Sonderurlaub" oder eine unbezahlte Freistellung handelt, hängt von den Vereinbarungen im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag ab.
Wenn Du als Zeuge aussagen musst, ist das eine "Vorübergehende Verhinderung" nach § 616 BGB.
In vielen Betrieben gibt es wegen dieser "Vorübergehenden Verhinderung" bezahlten Sonderurlaub z.B. für die eigene Eheschließung, beim Tod naher Angehöriger, Geburt oder auch Umzug.
Oft gibt es dann aber einen Zusatz, dass andere vorübergehende Verhinderungen als die genannten nach § 616 BGB abgedungen werden was bedeutet, andere Ereignisse wie eben eine Zeugenvorladung werden vom AG nicht bezahlt.
Freistellen muss der AG Dich auf alle Fälle, er kann aber den Nachweis verlangen. Außerdem solltest Du zum Gerichtstermin gleich eine Lohnbescheinigung mitbringen, da Du vom Gericht für Deine Ausfallzeit eine Aufwandsentschädigung bezahlt bekommst. Fahrtkosten werden auch erstattet.
Du brauchst keinen Sonderurlaub. Dein AG muß nur den evtl. Verdienstausfall bescheinigen. Den bekommst du dann vom Gericht ersetzt.
Die Vorladung solltest du schon zeigen, der AG muss dir ja frei geben damit du deinen "staatsbürgerlichen Pflichten" nachkommst.
Einfach gesprochen, bekommst du dann ja unbezahlt frei, dafür erhältst du vom Gericht eine entsprechend Entschädigung, die allerdings in der Höhe gedeckelt ist.
Ich würde ihm die Vorladung zeigen. Zumal du den Verdienstausfall bei der Gerichtskasse ja geltend machen kannst und der AG dann das Geld zurück bekommt (Oder du ihm das ausgezahlte Geld gibst). Für die Zeit gilt Sonderurlaub und der hängt davon ab, wie weit du es bis zum Gericht hast, wie lange du dort bist und ob du vorher bzw nachher zeitlich wieder arbeiten gehen kannst an diesem Tag.
Dir steht weder Sonderurlaub zu noch musst du dafür Urlaub nehmen.
Du musst vom Arbeitgeber dafür aber frei gestellt werden. Lohnt bekommst du für die Zeit allerdings nicht, du kannst dir die entstandenen Kosten aber von der Gerichtskasse ersetzen lassen.