Arbeit, Feiertag, krank?

1 Antwort

Von Experte Familiengerd bestätigt

Entgegen der anderen Antworten steht Dir nach meinem Wissen selbstverständlich bei Krankheit an einem Feiertag an dem Du arbeiten musst nicht nur das "normale" Entgelt zu sondern auch die Zuschläge die Du bekommen hättest, wenn Du hättest arbeiten können.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Im § 4 steht u.a. dass dem AN bei Krankheit das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.

Das bedeutet, wenn für den Feiertag Arbeit mit Schicht-/Feiertagszuschlag geplant war und ein AN krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, stehen ihm auch die Zuschläge zu, die er ohne Krankheit bekommen hätte.

https://www.lohn-info.de/lohnfortzahlung.html