Arbeit: Anwesenheitscheck karte?

3 Antworten

Wenn du zum Kartenleser gehst, deine Karte dort zum Feierabend anhältst und dann doch noch 3 Minuten weiter arbeitest, werden diese 3 Minuten nicht mehr als Arbeitszeit aufgezeichnet und gewertet. Da hast du dann eben Pech gehabt und quasi umsonst gearbeitet!

Wenn du die Karte morgens anhältst, aber dann erst noch mal heim gehst oder eben anderweitig nicht direkt mit der Arbeit beginnst, begehst du Arbeitszeitbetrug! Das ist keine Kleinigkeit. Neben der fristlosen Kündigung kann sowas sogar zu einer Strafanzeige führen, eben weil es Betrug ist!

Halte also die Karte dort an, wenn du anfängst und dann wieder, wenn du wirklich Feierabend machst! Sollte dann zwischen "Checkout" und wirklichem Losgehen doch noch akut was anfallen, check einfach noch mal kurz ein und danach wieder aus, damit auch diese Arbeitszeit berücksichtigt wird!

Wenn du jeden Tag drei Minuten früher gehst wird das vermerkt und irgendwann wirst du vom Vorgesetzten darauf angesprochen.


tom8912931 
Beitragsersteller
 06.09.2023, 21:34

Du bist nicht auf meine Frage eingegangen

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Vennesla  06.09.2023, 21:40
@tom8912931

Ja es zählt wenn du die Karte einsteckst. Wenn du 3 Minuten früher anfängst zu arbeiten zu deinem Dienstplan, dann werden diese drei Minuten nicht gerechnet, gehst du früher nach Hause, werden diese drei Minuten von deiner Arbeitszeit abgezogen, also als Minuszeit gerechnet.

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tom8912931 
Beitragsersteller
 06.09.2023, 21:42
@Vennesla

Aber die Zeit in der ich gearbeitet ist trotzdem vorhanden und nicht automatisch gelöscht? Weil ich komme 7-10 immer früher zur Arbeit.

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Vennesla  06.09.2023, 21:44
@tom8912931

Nein, wenn du 10 Minuten früher anfängst hast du Pech gehabt, gezählt wird die Zeit ab offiziellen Dienstbeginn.

Bleibst du abends länger, dann wird das als Überstunden angerechnet solange du deine Karte nicht vorher einliest. Ansonsten hast du Pech gehabt.

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tom8912931 
Beitragsersteller
 06.09.2023, 21:45
@Vennesla

aber obwohl ich 3 minuten früher eingecheckt habe, sind die stunden wo ich gearbeitet habe trotzdem sichtbar und nicht automatisch gelöscht? (Vielen Dank für die Antworten)

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Ja, das zählt als Betrugsversuch. Folge ist die Fristlose.