Ist die Verkäuferin berechtigt, mich rauszuwerfen?
Hallo. Ich war heute in meiner Nachbarstadt. In dieser ist nicht viel los. Ich bin in eine Drogerie gegangen. Eigentlich haben mich viele Freunde von mir, die in dieser Stadt wohnen, vor dieser Drogerie "gewarnt", da die Verkäufer dort fies sein sollen. Ich war alleine da. Ich stand an einem Schmuckständer. Alles war da ziemlich überteuert, obwohl die Qualität nicht sehr hochwertig war. Dann hat mich plötzlich eine Verkäuferin angesprochen, ich seie da schon über eine Stunde und solle den Laden verlassen. Ich war aber noch nicht mal 10 Minuten da drin und wollte auch nicht diskutieren und bin abgehauen. Als ich dann auf den Weg in ein anderes Geschäft war, sah ich eine gute Freundin von mir. Ich habe ihr sofort erzählt, was mir in dem Laden passiert ist und sie sagte mir, dass die Frau sowas öfter tut. Ich war dann bis 20 Uhr in der Stadt. Danach bin ich zurück nach Hause. Die Frage ist: Darf diese Verkäuferin das überhaupt?
18 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Steffile/1662319155183_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.png?v=1662319155000)
Zumindest der Ladenbesitzer hat Hausrecht und darf Leute rausbitten oder sogar Hausverbot geben. Ob es die Verkaeuferin darf, wissen wir natuerlich nicht - vermutlich hat ihr Chef ihr gesagt, Leute, die zu lange rumstoebern und nichts kaufen, herauszubefoerdern.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BloodmoonV/1444750317_nmmslarge.jpg?v=1444750317000)
Sie hat in dem Fall das Hausrecht, also darf sie dich auch ohne Grund rauswerfen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, Sie darf das. Die Verkäuferin übt das Hausrecht aus und darf daher jedem ohne gerichtlichen Beschluss des Ladens verweisen.
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Noch ergänzend zu meiner Antwort unten- Sie darf das und ja, der Firmeninhaber kann das rückgängig machen- aber deren Firmenphilosophie ist nicht wirklich dein Problem- sieh´s locker- die wollen eben nicht verdienen-zumindest nicht an Dir
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Natürlich darf sie das.