Arbeit an Feiertagen?

8 Antworten

Kommt darauf an was (sofern vorhanden) im Tarifvertrag geregelt ist und/oder im Arbeitsvertrag geregelt ist.

Insb. im Dienstleistungsbereich, Handel und ähnlichen Bereichen ist Feiertagsarbeit zumindest nichts ungewöhnliches und ein obligatorischer Urlaubsanspruch zwischen Feiertagen besteht ohnehin nicht.

In deinem speziellen Fall ist auch zu bedenken, dass es in der aktuellen Situation zu einem erhöhten Bedarf an Kurierdiensten kommen wird, wenn der stationäre Handel eingeschränkt werden soll.

Kündigen mit allen zugehörigen Konsequenzen steht dir natürlich frei, auf den ersten Blick ist kein absolut rechtswidriges Verhalten deines Arbeitgebers erkennbar.

Es gibt sowas wie ein Urlaubsgesetz, du musst eine gewisse Anzahl an Urlaubstagen haben.

Feiertage an denen gearbeitet wird müssen zeitnah durch einen freien Tag ersetzt werden.

Falls dein Arbeitgeber wiederspricht und keinen Urlaub genehmigt würde ich vors Arbeitsgericht ziehen und dem die Leviten lesen lassen


ART71  10.12.2020, 10:41

So wie der Sachverhalt dargestellt ist, sind eigentlich keine Verstöße gegen Urlaubsgesetz erkennbar. Vielleicht auch mal sein eigenes Freizeitverhalten überdenken, wer da alles arbeiten muss, damit man seine Freizeit geniesen kann!

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Chef meinte es gibt keine Betriebsferien

Die gibt es in vielen Betrieben nicht.

Was steht denn zu Deinen Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag? Wie viele Arbeitstage/Woche hast Du und sind das immer die gleichen? Ist Feiertagsarbeit im Vertrag vereinbart?

Du schreibst zu wenig, um eine konkrete Antwort geben zu können.


BigBoss666 
Beitragsersteller
 10.12.2020, 10:57

Also von Feiertagen oder so nichts. Nur von montag bis freitag

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Hexle2  10.12.2020, 11:03
@BigBoss666

Dann geht es wohl um den erstan Weihnachtsfeiertag oder täusche ich mich?

Selbstverständlich brauchst Du dort keinen Urlaub nehmen, wenn keine Feiertagsarbeit vereinbart ist (Arbeits-/Tarifvertrag).

Hier gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz und das sagt im § 2, dass der AG Dicr für einen gesetzlichen Feiertag, an dem Du ohne Arbeitsausfall (Feiertag) hättest arbeiten müssen, so bezahlen muss, als hättest Du gearbeitet.

Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Wenn ein Betrieb an Feiertagen nicht arbeitet, muss man dafür auch keine Urlaub nehmen.

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BigBoss666 
Beitragsersteller
 10.12.2020, 11:05
@Hexle2

Ja es ist aber so gesagt worden das es generell keine Feiertage gibt in der Firma und jeder von mo bis fr durcharbeiten muss außer man nimmt sich urlaub nur im Vertrag steht nix

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Hexle2  10.12.2020, 11:08
@BigBoss666

Wenn keine Feiertagsarbeit vereinbart ist, muss man am Feiertag auch nicht arbeiten.

Hat der Betrieb eigentlich geschlossen am Feiertag oder wird trotz fehlender Vereinbarung gearbeitet? Hat der Betrieb eine Genehmigung für Feiertagsarbeit? Gibt es für Feiertagsarbeit einen gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichstag, bzw. einen finanziellen Ersatz?

Dazu mal § 11 Arbeitszeitgesetz anschauen

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Schlicht und ergreifend ..... am 25./ 26. 12., sowie am 1.1.2021 sind gesetzliche Feiertage, an denen Arbeitnehmer frei und so auch Anspruch auf Lohnfortzahlung haben .... außer in Systemrelevanten Berufen .... Medizinische Versorgung , Altenpflege, Polizei , Feuerwehr und noch so einige andere mehr, die über die Feiertage arbeiten müssen und entsprechend Ausgleichsanspruch an anderer Stelle haben.

Stellt sich die Frage nach der Art Deiner Kurierdienste ..... Anlieferung von Festtagsessen? oder was steht im Raum?

Das gibts öferts, dass an Feiertagen gearbeitet wird.

Was steht im Arbeitsvertrag drin?


luibrand  10.12.2020, 10:30

Kurierdienste arbeiten äußerst selten an Feiertagen, evtl. Pressegrosso, ... was ist mit den ganzen Hilfsdiensten ?

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