Anzeige wegen Datenschutzverletzung Online Schule?
Hallo, zunächst einmal vielen danke für alle Antworten. Ich habe folgendes Problem. Meine Mutter hat während der Online Schule meines 13. Jährigen Bruders (7. Klasse) kurz zugeschaut und auch in die Kamera gesprochen, so dass die Lehrerin dies hörte. Zugegeben war das ein abwartender Kommentar über die Lehrerin. Am Nachmittag bekam sie dann von der Klassenlehrerin (nicht die betroffene Lehrerin) einen Anruf mit der Drohung sie wegen Verletzung des Datenschutz anzuzeigen. Welche Rechtlichen Möglichkeiten haben wir ? Ist es überhaupt die Wahrheit das meine Mutter sich aus dem Online Unterricht rauszuhalten hat ? Mein Bruder ist minderjährig und nicht geschäfts- oder schuldfähig also eigentlich dürfte sie sich als Sorgerechtsperson überall einmischen, oder ?
lg NoName und vielen Dank
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HarmonyZ/1589833969534_nmmslarge__0_0_820_819_d3e863cb320338476b8cd28f2a99dd8e.png?v=1589833970000)
Nein, sie kann nicht angezeigt werden und wegen der Drohung würde ich zum Rektor gehen. Das geht ja gar nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
"Verletzung des Datenschutz"
Das ist absoluter Unsinn, hier ist keinerlei Datenschutz verletzt worden wenn die Mutter sich in ihren eigenen Wohnräumlichkeiten aufgehalten und mit eingeschalten hat. Respektlos und unangebracht ja, aber mehr auch nicht.
"Sorgerechtsperson überall einmischen" Nein, sie darf ja auch nicht so einfach in die Schule kommen und sich ins Klassenzimmer hocken. Datenschutzrechtliche Verletzung ist das aber trotzdem nicht
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hallo,
da bringt die Lehrerin wohl einiges durcheinander. Natürlich ist der Kommentar deiner Mutter zumindest unglücklich. Aber keinesfalls eine Verletzung des Datenschutzes.
Hätte deine Mutter das Gespräch aufgenommen und hätte dieses anderen Leuten ohne Zustimmung zugänglich gemacht, ja dann läge ein Verstoß nach DSVGO wahrscheinlich vor.
So sicherlich nicht. In Zukunft muss sich deine Mutter halt ein wenig zurückhalten, denn im Klassenzimmer ist sie ja sonst auch nicht ständig dabei. Aber grundsätzlich verbieten kann die Lehrerin dieses jedoch nicht.
Lieben Gruß
clown999
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zunächst einmal müsste der Vorwurf klarer präzisiert werden. Das Bundesdatenschutzgesetz und die DSGVO gelten für Sprüche Deiner Mutter nicht, sondern nur für die zumindest teilweise automatisierte Verarbeitung von Daten. Es gibt also schon dem Grunde nach gar keine anwendbare Rechtsvorschrift des Datenschutzes, die man hier heranziehen könnte.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Guten Tag, bei uns an der Schule (Oberschule) wurde uns gesagt, da wir mit einem Programm arbeiten, in dem alle Daten der Schüler gespeicht sind, dass unsere Eltern NICHT TEILNEHMEN dürfen, aus Datenschutz gründen. Ich glaube es verhält sich bei euch nicht anders,ICH WEIß ES ABER NICHT Genau!!! Aber eine Anzeige ist glaube ich nicht zu rechtvertiegen