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Fallsituation: G wird auf einem sozialen Medium z.B. Instagram angeschrieben. Ihm werden Sachen erzählt und ihm werden seine eigenen privaten Informationen wie z.B. Adresse, Telefonnummer gesesagt. Diese Informationen stehen jedoch öffentlich für alle im netzt z.B. bei Google. Die Person wie nur innerhalb des Mediums damit konfrontiert. Die Person fühlt sich unwohl und unsicher. Kann die Polizei dagegen was tun?
Die Person weiß nicht wer dahintersteckt und möchte sich nur an die Polizei melden, damit die Person erfahren wer es ist. Kann die Polizei dies machen?
4 Antworten
Wenn jemand auf einem sozialen Medium belästigt wird und persönliche Informationen preisgegeben werden, ist es wichtig, sich um die eigene Sicherheit zu kümmern. Du kannst die belästigenden Nachrichten und die preisgegebenen Informationen sichern und dann zur Polizei gehen. Sie können dir dabei helfen, die Situation einzuschätzen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Allerdings kann die Polizei wie z.B bei Eurem Fall nicht immer sofort den Urheber solcher Nachrichten identifizieren, insbesondere wenn die Informationen öffentlich zugänglich sind. Es ist jedoch sinnvoll, solche Vorfälle zu melden, damit die Behörden darüber informiert sind und möglicherweise weitere Schritte unternehmen können. Beachte, dass die rechtlichen Möglichkeiten je nach Land variieren können.
Die Person weiß nicht wer dahintersteckt und möchte sich nur an die Polizei melden, damit die Person erfahren wer es ist. Kann die Polizei dies machen?
Nein, die Polizei kann da nichts machen. Es liegt keine potentielle Bedrohung oder ähnliches vor.
Zu sagen: ich habe x, y und z über dich im Netz gefunden, ist keine Straftat.
Sollte wohl eher dazu führen, dass Person X mal nachdenkt, wie leichtsinnig er/sie mit dein eigenen Daten umgeht.
Nein, da macht sie nichts.
Es ist nicht möglich.