Anzeige Betrug Strafe?

HaarigerGynther  15.06.2024, 11:38

Wo ist jetzt die eigentliche Fragestellung?

Davidho1617 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 11:42

Ob der Richter auch in Jugendstrafrecht urteilen muss, da er mich als Jugendlicher und nicht als Erwachsener bewertet hat.

2 Antworten

Falls du zu dem Zeitpunkt der Taten (2023) zwischen 18 und 21 Jahre alt warst, kann der Richter entscheiden, ob er dich nach Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht verurteilt.

Wenn du da schon deinen 21. Geburtstag hattest, gilst du nicht mehr als Heranwachsender und hast Pech gehabt, denn dann bekommst du in jedem Fall Erwachsenenstrafrecht.


Davidho1617 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 11:46

Ich war zum Zeitpunkt der Straftaten 20 Jahre alt. Jetzt bin ich 21 Jahre alt.

2 der 4 Fälle wurden vor Gericht verhandelt während ich noch 20 Jahre alt war, da hat der Richter mich als Jugendlicher bewertet. Jetzt bin ich 21 und ich muss zum Gericht wegen den restlichen 2 Fällen, die aber begangen worden sind als ich 20 Jahre alt war.

Die Frage ist, ob der Richter im Jugendstrafrecht urteilen muss, da er in den bereits verhandelten Fällen im Jugendstrafrecht geurteilt hat.

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Ob Jugendstrafrecht angewandt wird, richtet sich immer nach dem Alter zur Tatzeit. Allerdings warst Du ja 2023 schon 20 Jahre alt. Hier liegt es im Ermessen des Richters, ob er Jugendstrafrecht anwendet.