Anzeige Betrug Strafe?
Hallo Zusammen.
Kurz zu meiner Person. Ich bin im Mai 2024 21 Jahre alt geworden. Ich habe in meiner Jugend nie etwas verbrochen.
Letztes Jahr war mein Bruder in Schwierigkeiten, er benötigte Geld und ich habe versucht ihm zu helfen ohne Rücksicht auf Verluste.
Ich habe Leute bei Kleinanzeigen betrogen, ich habe Ware verkauft die ich nicht besessen habe. Insgesamt sind das 4 Fälle gewesen.
Ich hatte bereits im April 2024 eine Verhandlung für 2 von den Fällen, die Strafe war 1 Freizeitarrest. Geurteilt wurde im Jugendstrafrecht.
Jetzt habe ich den Strafbefehl von den anderen 2 Fällen bekommen, meine Frage ist: Muss der Richter dann auch im Jugendstrafrecht urteilen, da alle Straftaten im Jahr 2023 passiert sind.
Ich bereue absolut was ich getan habe. Ich habe alles zurückgezahlt und habe mich bei den Geschädigten entschuldigt. Der Freizeitarrest hat meine Augen geöffnet und ich möchte auf keinen Fall nochmal ins Gefängnis.
Ich hoffe mir kann jemand meine Frage beantworten!
Vielen Dank!
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Wo ist jetzt die eigentliche Fragestellung?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ob der Richter auch in Jugendstrafrecht urteilen muss, da er mich als Jugendlicher und nicht als Erwachsener bewertet hat.
2 Antworten
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Falls du zu dem Zeitpunkt der Taten (2023) zwischen 18 und 21 Jahre alt warst, kann der Richter entscheiden, ob er dich nach Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht verurteilt.
Wenn du da schon deinen 21. Geburtstag hattest, gilst du nicht mehr als Heranwachsender und hast Pech gehabt, denn dann bekommst du in jedem Fall Erwachsenenstrafrecht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich war zum Zeitpunkt der Straftaten 20 Jahre alt. Jetzt bin ich 21 Jahre alt.
2 der 4 Fälle wurden vor Gericht verhandelt während ich noch 20 Jahre alt war, da hat der Richter mich als Jugendlicher bewertet. Jetzt bin ich 21 und ich muss zum Gericht wegen den restlichen 2 Fällen, die aber begangen worden sind als ich 20 Jahre alt war.
Die Frage ist, ob der Richter im Jugendstrafrecht urteilen muss, da er in den bereits verhandelten Fällen im Jugendstrafrecht geurteilt hat.
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Ob Jugendstrafrecht angewandt wird, richtet sich immer nach dem Alter zur Tatzeit. Allerdings warst Du ja 2023 schon 20 Jahre alt. Hier liegt es im Ermessen des Richters, ob er Jugendstrafrecht anwendet.